Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen, aber…

Symbolbild: Friseursalon

Wie jetzt bekanntgegeben wurde, dürfen Friseur- und Kosmetiksalons ab dem 4. Mai wieder öffnen. Das Coronavirus hat verschiedensten Geschäfte Ende März dazu gezwungen ihre Türen zu schließen. Kosmetik- und Friseursalons, die ab dem 4. Mai öffnen müssen jedoch zusätzliche Auflagen beachten.

Demnach sollen Friseure und Kosmetiker beispielsweise einen Mundschutz sowie Schutzkleidung tragen. Jedoch ist derzeit noch unklar, ob die Unternehmer selbst für diese Schutzmaßnahmen aufkommen müssen oder ob der Staat für diese aufkommt. Außerdem soll ein Listenzwang eingeführt werden. Dabei soll aufgezeichnet werden, wann welcher Kunde vor Ort gewesen ist.

So sollen dann bei einem Infektionsfall die Gesundheitsämter ausreichend informiert werden können.

Hier weiterlesen: Corona-Beschränkungen: Das ändert sich ab 20. April in Bayern!

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