Bundesregierung will politisch Verfolgte nicht an Hongkong ausliefern

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Symbolbild: Hongkong

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass für die Aussetzung des Auslieferungsabkommens mit Hongkong. „Die deutsche Rechtsordnung stellt sicher, dass niemand ausgeliefert wird, dem politische Verfolgung und Folter drohen“ –  unabhängig davon, ob es ein Auslieferungsabkommen gibt oder nicht, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte klar: „Politisch Verfolgte weist die Bundesregierung grundsätzlich nicht aus.“ 

Zuvor hatten die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, als Reaktion auf das neue chinesische Sicherheitsgesetz das deutsche Auslieferungsabkommen mit Hongkong auf Eis zu legen. Deutschland müsse damit aufhören, „Menschen nach Hongkong auszuliefern“, sagte der Grünen-Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. 

Deutschland habe bislang ein Auslieferungsabkommen mit Hongkong, „aber aus gutem Grund nicht mit China, weil wir dem chinesischen Rechtssystem nicht trauen“, betonte Bütikofer, der die China-Delegation des Europaparlaments leitet. Nun aber stülpe Peking der Sonderverwaltungszone sein Rechtssystem über. 

„Wir können doch nicht allen Ernstes Menschen in ein solches Unrechtssystem ausliefern“, warnte der Grünen-Politiker. Australien und Kanada haben ihre Auslieferungsabkommen mit Hongkong bereits ausgesetzt. 

Bütikofer warf der Führung in Peking vor, mit dem Sicherheitsgesetz massiv in die Autonomierechte Hongkongs einzugreifen. „Das ist kein Gesetz zur nationalen Sicherheit. Das ist ein Staatssicherheitsgesetz“, sagte er. Von der Autonomie bleibe „substanziell nichts übrig“. 

Das Sicherheitsgesetz erlaubt den chinesischen Behörden ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die aus ihrer Sicht die nationale Sicherheit bedrohen. Mit dem Gesetz reagierte Peking auf die monatelangen und teils gewalttätigen Massenproteste der Demokratiebewegung im vergangenen Jahr in der früheren britischen Kronkolonie. Nach dem Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ waren der Finanzmetropole bei ihrer Übergabe an China im Jahr 1997 für 50 Jahre Sonderrechte gewährt worden, darunter Meinungs- und Versammlungsfreiheit. 

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