Wirtschaftsministerium will EEG noch in diesem Jahr reformieren

windkraft_anlage_energie_gewinnung_erzeugung_strom
Symbolbild: Windkraftanlagen auf dem Land

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums noch in diesem Jahr umfassend reformiert werden. Das Ministerium kündigte am Dienstag an, „in Kürze“ eine EEG-Novelle vorzulegen, „die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll“. Damit folgte das Wirtschaftsministerium den Forderungen der Bundesländer, denen einzelne Änderungen im Energierecht wie die Abschaffung des Solarförderdeckels zuletzt nicht weit genug gingen.

Das Ministerium gab am Dienstag einen Überblick über bereits angegangene Reformen zur Stärkung der Windenergie an Land – darunter die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie Erleichterungen bei Flächenausweisung und Abstandsregeln von Windrädern. „Weitere Maßnahmen sollen mit der EEG-Novelle umgesetzt werden“, kündigte das Ministerium vor diesem Hintergrund an.

Für den Ausbau der Windenergie sieht die Gesetzesreform demnach eine „stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen und Bürger“, eine Weiterentwicklung technischer Standards und mehr Digitalisierung vor. Ein Ziel ist laut Wirtschaftsministerium auch die „regionale Steuerung des Zubaus von Erneuerbaren-Anlagen, um Netzengpässe zu vermeiden“.

Nach der Abschaffung des Solarförderdeckels sowie neuen Abstandsregelungen für den Windkraft-Ausbau im Juni hatten unter anderem Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch eine EEG-Reform noch in diesem Jahr gefordert. Schulze hatte dafür auf einen Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause gedrängt.

Auch die Länder hatten eine große Gesetzesreform gefordert: Zur „Wiederbelebung der Wirtschaft“ nach der Corona-Krise und zum Erreichen der Ausbauzielen bei Erneuerbaren brauche es eine zügige EEG-Novelle, „um neue Perspektiven für Innovation und Wachstum bei gleichzeitig sinkenden Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu schaffen“, heißt es in einer entsprechenden Entschließung des Bundesrats von Anfang Juli.

Die Länder forderten unter anderem klarere Ausbauvorgaben, eine Absenkung der EEG-Umlage und steigende CO2-Preise in den Bereichen Wärme und Verkehr. Daneben betonten sie, die Entwicklung der Erneuerbaren sei „bereits vor dem Corona-Geschehen durch unzureichende Rahmenbedingungen rückläufig“ gewesen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Anteil des Ökostroms am Strommix bis 2030 auf 65 Prozent steigen, um den Klimaschutz voranzubringen.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt