Geplantes Lieferkettengesetz sorgt für Uneinigkeit in der Großen Koalition

Symbolbild: Frachter
Symbolbild: Frachter

Das geplante Lieferkettengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sorgt für Uneinigkeit in der Großen Koalition. Während Heil noch im September Eckpunkte festlegen will, erntet das Vorhaben Kritik aus den Reihen der CDU. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete das Vorhaben am Freitag im Deutschlandfunk als nicht umsetzbar.

Linnemann kritisierte, für viele deutsche Unternehmen sei es unmöglich, ihre komplette Lieferkette auf Verstöße gegen Menschenrechte zu kontrollieren. Das Gesetz dürfe daher nur auf direkte Zulieferer bezogen sein und nur für große Unternehmen gelten.

Linnemann, der auch Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union ist, sagte, das Problem sei der Zulieferbereich, „wo Sie keinen Einfluss mehr haben, dort wo Sie die Transparenz nicht haben, dort wo Sie das nicht einhalten können“. Dort werde es schwierig für deutsche Unternehmen, Standards einzuhalten.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast forderte die Union hingegen zu einem konstruktiven Mitwirken auf. „Wir wollen ein wirksames Lieferkettengesetz. Ein Gesetz, mit dem deutsche Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten für Menschenrechte nachkommen. Das ist im Koalitionsvertrag so vereinbart“, erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Linnemann forderte zudem, das Gesetz auf eine europäische Ebene zu ziehen. „Das macht ja viel mehr Sinn, wenn wir uns europaweit für diese Menschenrechte einsetzen und die durchsetzen.“

Ein Vorschlag, der Heil wiederum zu lange dauert. Auf eine EU-Lösung könne nicht gewartet werden, hatte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vom Donnerstag gesagt. „Europa als Ausrede zu nehmen, um das Thema zu vertagen, wäre nicht in Ordnung, zumal viele unserer europäischen Partner längst eigene Gesetze haben.“

Neben den Niederlanden und Großbritannien gilt ein Lieferkettengesetz bereits in Frankreich. Während Heil und Müller planen, alle Unternehmen ab 500 Mitarbeitern in die Pflicht zu nehmen, gilt das Gesetz in Frankreich erst ab einer Unternehmensgröße von 5000 Beschäftigten. Auch das deutsche Gesetz müsse sich „auf ganz große Unternehmen“ beziehen, forderte Linnemann.

Heil und Müller hatten ihre Pläne bereits Mitte Juli vorgestellt, Heil setzt nun darauf, dass „im Verlaufe des Septembers die Eckpunkte stehen und wir mit der Gesetzgebung beginnen können“, wie er der „NOZ“ sagte. 

Unternehmen sollen den Plänen zufolge künftig verpflichtend dafür sorgen, dass Menschenrechte und ökologische Mindeststandard eingehalten werden – weltweit, also entlang der gesamten Lieferkette. Das beträfe neben Produzenten auch Lieferanten und Zwischenhändler.

Während Grüne und Linke das Vorhaben begrüßten, äußerten führende Wirtschaftsverbände wiederholt Kritik. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bezeichnete es als „nicht verantwortbar“, dass deutsche Unternehmen für mögliche Verstöße, „die irgendwo in ihren Lieferketten passieren“, in Mithaftung genommen werden sollten.

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