Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden leicht verringert

Symbolbild: Geldautomat

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich in den Jahren 2014 bis 2018 leicht verringert: 2018 erzielten Besserverdienende das 3,27-Fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, 2014 war es noch das 3,48-Fache gewesen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. Besonders deutlich schließt sich demnach die Lohnschere in Ostdeutschland. Grund ist vor allem die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015. 

Das Statistische Bundesamt hatte 2014 einen Stopp der sogenannten Lohnspreizung konstatiert. Die Ergebnisse der Verdienststrukturhebung 2018 zeigten nun erstmals eine Tendenz zur Lohnangleichung zwischen Gering- und Besserverdienenden, wie die Statistiker hervorhoben. 

In Ostdeutschland war diese Entwicklung besonders deutlich: 2014 bekamen Besserverdienende hier das 3,31-Fache des Verdienstes von Geringverdienenden, 2018 war es nur noch das 2,80-Fache. In Westdeutschland war dieser Trend laut Statistik deutlich schwächer.

Ein Auslöser dieser Entwicklung ist laut Statistikbehörde der zum 1. Januar 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn. 2018 betrug er 8,84 Euro, aktuell liegt er bei 9,35 Euro. Bei den Besserverdienenden ist eine Angleichung zwischen Ost und West den Angaben zufolge nicht zu beobachten.

Zu den Geringverdienenden zählen in der Statistik die unteren zehn Prozent der Lohnskala, zu den Besserverdienenden die oberen zehn Prozent. Der Bruttostundenverdienst, ab der jemand zu den Besserverdienenden zählt, betrug 2018 demnach 31,76 Euro, der von Geringverdienenden 9,71 Euro. 

Die Verdienststruktur wird alle vier Jahre ermittelt. Sie beruht auf einer Stichprobe von 60.000 Betrieben, die Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der Beschäftigten machen. 

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