Weniger Geld für Unternehmen als Ausgleich für Kosten durch Emissionshandel

Symbolbild: Faktoren des Klimas
Symbolbild: Faktoren des Klimas

Unternehmen sollen künftig weniger staatliches Geld als Ausgleich für die Kosten des europäischen Emissionshandelssystems erhalten. In am Montag veröffentlichten Staatshilfeleitlinien senkte die EU-Kommission die Zahl der für diese Ausgleichszahlungen in Frage kommenden Wirtschaftsbereiche von 13 auf zehn ab. Zudem sollen die Extra-Kosten nur noch zu maximal 75 Prozent anstatt wie bisher bis zu 85 Prozent ausgeglichen werden können.

Die EU-Wettbewerbsregeln erlauben es den Mitgliedstaaten, bestimmte Wirtschaftszweige für höhere Energiekosten zu entschädigen, die durch den verpflichtenden Emissionshandel entstehen. Dies soll zum einen verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Drittländer mit niedrigeren Umweltstandards verlagern. Im Energiesektor sollen so zudem Investitionen in moderne Technologie veranlasst werden.

Die Liste der möglichen Profiteure dieser Staatshilfen sei nun im Licht der Brüsseler Klimaambitionen aktualisiert worden, erklärte die EU-Kommission. Die neuen Vorgaben schreiben den Unternehmen, die Entschädigungen enthalten, außerdem vor, einen größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Etwa sollen sie „mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags in Projekte investieren, die zu erheblichen Verringerungen“ ihrer Treibhausgasemissionen führen.

Die Unterstützung für den Energiesektor geschieht vor allem über die Ausgabe kostenloser Emissionszertifikate an Energieproduzenten. Der EU-Rechnungshof hatte vergangene Woche noch kritisiert, dass dies in einigen Mitgliedstaaten die Innovation gebremst habe, weil vor allem in die Sanierung alter Braun- und Steinkohlekraftwerke investiert worden sei.

Die neuen Leitlinien aus Brüssel sollen dem einen Riegel vorschieben: „Das Ziel der Beihilfe muss in der Modernisierung, Diversifizierung und nachhaltigen Umgestaltung des Energiesektors bestehen“, heißt es im Kommissionsdokument. Stromerzeuger dürfen mittels der Investitionen zudem nicht ihre Produktion erhöhen: Zusätzliche Stromerzeugungskapazität müssen künftig durch Stilllegung anderer, emissionsintensiverer Kapazitäten ausgeglichen werden.

Die neuen Regeln treten am 2. Januar 2021 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem in Brüssel zur Prüfung vorzulegen.

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