CDU-Geheimdienstexperte kritisiert Pläne des Kanzleramts zu BND-Reform

Symbolbild: Abhöranlage
Symbolbild: Abhöranlage

In der CDU regt sich Kritik an den Plänen des Kanzleramts zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf könne „die Arbeit des BND gefährden“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Sensburg kritisierte insbesondere den vom Kanzleramt geplanten Kontrollrat, der die Arbeit des Auslandsgeheimdiensts beaufsichtigen soll: Ein derartiger Rat, der ständig ins Tagesgeschäft eingreife, könne die Auslandsaufklärung „sehr schwierig“ machen.

Ein solches Gremium hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht gefordert, um die Abhöraktivität des BND im Ausland zu überwachen, und das Kanzleramt hat dieser Forderung in seinem Entwurf entsprochen.  

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, merkte gegenüber der „FAS“ an, der BND schütze vor Gefahren aus dem Ausland. Die Union werde darauf achten, dass er „dies auch in Zukunft weiter wirksam tun kann“. 

Die SPD sieht den Entwurf dagegen positiv. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese stellte fest, der Plan aus dem Kanzleramt werde „unsere Auslandsaufklärung nicht lahmlegen“. Es sei ernst zu nehmen, was das Verfassungsgericht verlange. 

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Mai. Demnach muss sich der BND auch bei Aktionen im Ausland an Grundrechte halten. Für die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern seien striktere Regeln und mehr Kontrolle nötig, befand das Gericht. 

Bei der so genannten strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland durchforstet der BND ohne Verdacht große Datenströme. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.

Der Entwurf des Kanzleramts sieht dem Bericht zufolge vor, dass von Januar 2022 an ein „Kontrollrat“ als oberste Bundesbehörde die Beaufsichtigung des BND übernimmt. Er soll aus vier Bundesrichtern und zwei Bundesanwälten bestehen. Der Regierungssprecher wollte sich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs nicht äußern.

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