Medienstaatsvertrag kann in Kraft treten

Symbolbild: Rundfunkbeitrag in Deutschland

Der Medienstaatsvertrag ist beschlossene Sache. In seiner Plenarsitzung stimmte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern dem Vertrag am Mittwoch zu. CDU, SPD und Linke stimmten dafür, wie eine Parlamentssprecherin mitteilte. Die AfD votierte dagegen. Der Medienstaatsvertrag kann damit nun in Kraft treten, nachdem ihm alle anderen Bundesländer bereits zustimmten und ihn in Landesrecht umsetzten.

Ziel des Vertrags ist eine Modernisierung des bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrags, der das Rundfunkrecht in Deutschland einheitlich regelt. Im Medienstaatsvertrag werden neue Medien wie soziale Netzwerke miteinbezogen. Die Länderregierungschefs unterzeichneten den Vertrag im April. Er musste jedoch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können.

Von der Entscheidung aus Schwerin unberührt bleibt der Erste Medienänderungsstaatsvertrag. Er sieht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vor. Dieser wurde nach Angaben eines Sprechers der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei bislang nur von drei Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Die Ratifizierung könne sich in den anderen Ländern noch bis in den Dezember ziehen. Sachsen-Anhalt hatte die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags in den vergangenen Monaten scharf kritisiert – CDU, AfD und Linke lehnen sie ab.

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