Düsseldorf erlässt nach Gerichtsbeschluss Maskenpflicht in Teilen von Innenstadt

Symbolbild: Maskenpflicht im Freien
Symbolbild: Maskenpflicht im Freien

Nach der Aufhebung einer stadtweiten Maskenpflicht infolge eines Eilantrags hat die Stadt Düsseldorf eine Regelung für Teile der Innenstadt erlassen. Ab Mittwoch soll „in stark frequentierten Teilen der Stadt“ zu bestimmten Zeiten eine Maskenpflicht gelten, wie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt am Dienstag mitteilte. Betroffen sind demnach die Altstadt und die Stadtmitte zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr sowie der Bereich um den Hauptbahnhof zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Montag die stadtweite Maskenpflicht als rechtswidrig eingestuft und für den Antragsteller aufgehoben. Die Entscheidung galt nur für den Bürger, der den Eilantrag gestellt hatte. Die Stadt teilte nach der Verkündung der Eilentscheidung jedoch mit, sie respektiere den Beschluss des Gerichts, und hob die flächendeckende Regelung auf. Zugleich kündigte sie eine neue Allgemeinverfügung an.

In der alten Verfügung hatte es geheißen: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird.“

Das Verwaltungsgericht monierte, der Bürger müsse anhand der „unbestimmten Begriffe“ Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr objektiv ausgeschlossen sei. Der Bürger sei nicht ohne weiteres in der Lage zu erkennen, welches Verhalten von ihm gefordert werde – zumal dann, wenn ein Verstoß mit einem Bußgeld bewehrt sei.

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