Der Bundesrat hat am Freitag wichtige Leistungen für Arbeitslose und Familien sowie Arbeitnehmer in der Corona-Krise beschlossen.
Hartz IV:
Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsende steigt im Januar um 14 Euro auf 446 Euro. Der Betrag für Jugendliche ab 14 Jahren erhöht sich um 45 Euro auf 373 Euro. Ehegatten und Partner erhalten künftig 401 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 357 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt von 250 Euro auf 283 Euro. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht er sich um einen Euro auf 309 Euro.
Kindergeld:
Es steigt zum Jahreswechsel um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind je 250 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 336 Euro auf 9744 Euro angehoben, in einem zweiten Schritt dann 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9984 Euro.
Menschen mit Behinderung:
Die Behinderten- und Pflegepauschbeträge für die Steuer werden ungefähr verdoppelt. Sie können beim Behinderten-Pauschbetrag bis zu 2840 Euro betragen, für Menschen, die hilflos sind, sowie für Blinde sind es künftig 7400 Euro. Der Pflege-Pauschbetrag steigt auf bis zu 1800 Euro. Neu eingeführt wird auch ein Fahrkosten-Pauschbetrag bei Behinderungen von bis zu 4500 Euro.
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder:
Für deren Ausbau wird ein Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln errichtet. Damit soll die Umsetzung des vorgesehenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung finanziert werden.
Digitale Familienleitungen:
Familien können viele ihrer Angelegenheiten künftig digital erledigen. Wenn ein Kind geboren wird, können Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeld einfach in einem Rutsch online beantragt werden.
Kurzarbeitergeld:
Das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise wird bis Ende 2021 verlängert – Firmen können die Sozialversicherungsbeiträge im Wesentlichen ebenfalls bis dahin erstattet bekommen. Die Regelungen sollen eine Brücke in das Jahr 2022 bauen. Kurzarbeiter erhalten bis zu 24 Monate Lohnersatz. Ab dem vierten Monat des Bezugs wird der Ersatzlohn von 60 auf 70 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent – und auf 77 beziehungsweise 87 Prozent für Mütter und Väter. Außerdem ist Kurzarbeitergeld vorübergehend für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit.
Stärkung der Vor-Ort-Apotheken:
Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten künftig keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Es gilt im Geschäft der gleiche Preis wie in einer EU-Versandapotheke. Im Wege des Botendienstes können die Apotheken bei gesetzlich Versicherten einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag erheben, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente liefern.
Ausweise:
Ab August kommenden Jahres müssen zwei Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden. Ab Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder erlaubt, die durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden.
Volkszählung:
Der ursprünglich für Mai 2021 geplante Zensus wird wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben.
Anti-Terror-Kampf
Luftverkehrsunternehmen, Telekommunikationsanbieter und Finanzdienstleister müssen den Geheimdiensten auch künftig Auskunft geben, wenn es um die Abwehr einer terroristischen Bedrohung geht. Die nach dem Anschlag vom 11. September 2001 eingeführten Regelungen werden entfristet.
Offshore-Windparks:
Der Ausbau von Offshore-Windparks wird beschleunigt. Ihr Anteil der Stromerzeugung soll von derzeit fünf Prozent auf 15 bis 20 Prozent im Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. Das Gesetz hebt das Ausbauziel von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahr 2030 an.
Abschiebehaft:
Ausreisepflichtige Ausländer können künftig leichter in Haft genommen werden, damit ihre Abschiebung vorbereitet werden kann. Künftig gibt es den neuen Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung. Bei Ausländern, die einen Asylantrag gestellt haben, ist die Anordnung von Sicherungshaft nicht möglich.