SPD-Fraktion kritisiert Vorgehen des Kanzleramts bei Corona-Maßnahmen

Bundeskanzleramt (über cozmo news)
Bundeskanzleramt (über cozmo news)

Das Vorgehen des Kanzleramts im Vorfeld des Corona-Spitzengesprächs mit den Ministerpräsidenten der Länder am Montag stößt bei der SPD-Fraktion auf scharfe Kritik. Es sei „suboptimal“ gewesen, am Sonntagabend eine Beschlussvorlage an die Länder und zugleich auch an die Medien zu verschicken und sich dabei zudem „ohne Rücksprache in Fragen der Schulpolitik einzumischen“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider am Dienstag in Berlin.

„Das ist ein Verfahren, das missbillige ich“, hob Schneider in Vertretung des Fraktionschefs Rolf Mützenich, der sich wegen eines Corona-Kontakts in häuslicher Quarantäne befindet, hervor. Stattdessen wäre es wichtig gewesen, dass bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie „Bund und Länder gemeinsam mit dem Bundestag arbeiten“, damit „wir gesundheitlich und auch wirtschaftlich gut durch diese Krise kommen“.

Schneider begrüßte, dass die Ministerpräsidenten der Länder die Beschlussvorlage zunächst zurückgewiesen und auf einer Vertagung weiterer Entscheidungen auf Mittwoch kommender Woche beharrt hätten. Erst dann könne man anhand der dann aktuellen Fallzahlen einschätzen, wie weit die bisher geltenden Einschränkungen gewirkt hätten. 

Schneider betonte auch, dass für die SPD-Fraktion das Offenhalten der Schulen und auch der wirtschaftlichen Produktion ein wichtiges Anliegen sei. Er wies jedoch zugleich darauf hin, dass die Gesundheitslage wegen der „extrem hohen Infektionszahlen“ weiterhin „sehr angespannt“ sei: „Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht im Griff.“

Entsetzt äußerte sich Schneider über Aufrufe in sozialen Medien in Verbindung mit der an diesem Mittwoch geplanten Verabschiedung der Novelle des Infektionsschutzgesetzes, in denen zu einer Blockade des Bundestages und zu Widerstand gegen ein „Ermächtigungsgesetz“ aufgerufen werde. Der SPD-Politiker nannte es „anmaßend“, dass damit auf das überhaupt nicht vergleichbare NS-Ermächtigungsgesetz von 1933 Bezug genommen werde, gegen das gerade die SPD damals Widerstand geleistet habe.

Das neue Infektionsschutzgesetz sei vielmehr Ausdruck eines „offenen demokratischen Prozesses“, wofür sich besonders die SPD eingesetzt habe. Es bedeute „eine Präzisierung und Einschränkung“ von Verordnungsermächtigungen der Regierung und gebe zugleich den darin enthaltenen Maßnahmen eine Rechtsgrundlage. „Wir müssen die Bevölkerung mitnehmen“, warb Schneider für einen Dialog über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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