Die SPD erwartet durch die nun überarbeitete Fassung des neuen Infektionsschutzgesetzes eine höhere Rechtssicherheit für die erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Zugleich werde aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestärkt, betonten der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner und die Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar am Montag in Berlin. Die Neufassung des Gesetzentwurfs soll im Laufe des Tages vom Gesundheits- und vom Rechtsausschuss des Parlaments beschlossen und am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Fechner betonte, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werde anders als zunächst vorgesehen nun auch vorgeschrieben, dass Rechtsverordnungen zum Schutz vor der Pandemie „befristet sein müssen und dass sie begründet sein müssen“. Dies mache es dann auch „für die Justiz einfacher, Sinn und Zweck der Verordnung nachzuvollziehen“, sagte der SPD-Politiker. Noch nicht ganz sicher ist nach seinen Worten, ob für die Befristung bereits im Gesetz auch ein Zeitrahmen vorgegeben wird.
Vorgeschrieben wird außerdem, dass beim Erlass von Verordnungen nicht allein der Gesundheitsschutz eine Rolle spielen darf, sondern „dass auch soziale und wirtschaftliche Aspekte abzuwägen sind“. Zudem müssen die Regierungen von Bund und Ländern darüber den Parlamenten Bericht erstatten. Ein von der SPD zudem geforderter Parlamentsvorbehalt – mindestens in Form einer nachträglichen Einspruchsmöglichkeit – scheiterte dagegen laut Fechner am Widerstand der Union, die den Handlungsspielraum der Exekutive ansonsten zu sehr eingeschränkt gesehen habe.
Besonders hohe Hürden sieht das neue Gesetz laut Fechner für Beschränkungen von verfassungsmäßig geschützten Veranstaltungen wie Gottesdiensten oder Demonstrationen vor. Diese dürften nur verboten werden, „wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen“, den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht zu werden. Eine ähnliche Schutzformulierung hätte die SPD laut Fechner gern auch für Schulen und Kitas gehabt. Darauf sei aber nun verzichtet worden.
Vereinbart wurden den Angaben zufolge noch weitere Punkte, etwa der Aufbau von Impfzentren gegen das Coronavirus bis zum 15. Dezember. Damit werde sichergestellt, dass „diese am 16. Dezember impfen könnten“, wenn bis dahin ein Impfstoff zur Verfügung stehe, sagte Dittmar. Eine gesetzliche Grundlage wird nun auch für die vorgeschriebenen digitalen Einreiseanmeldungen für Reisende aus Risikogebieten geschaffen.
Neu festgelegt werden zudem Ausgleichsregelungen für Krankenhäuser, die beispielsweise Einnahmeausfälle haben, weil sie Betten für Corona-Patienten freihalten. Statt der im Frühjahr angewandten Pauschalregelung ist hier nun ein differenziertes Modell vorgesehen, abhängig von der Ausstattung des Krankenhauses, den Infektionszahlen und der Belegungsquote von Intensivbetten.