Bund will Unternehmen in Lockdown-Phase stärker unterstützen

Symbolbild: LockdownSymbolbild: Lockdown
Symbolbild: Lockdown

Angesichts des bevorstehenden harten Lockdowns stockt der Bund die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen auf. Die Höchstgrenze für Zahlungen im Rahmen der so genannten Überbrückungshilfe III werde von 200.000 Euro auf 500.000 Euro pro Unternehmen und Monat erhöht, kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Sonntag nach den Bund-Länder-Beschlüssen an. Die Belastungen für den Bundeshaushalt bezifferte er auf „knapp über elf Milliarden Euro“ pro Monat.

Wirtschaftsverbände zeigten sich besorgt über die Auswirkungen der Schließungsmaßnahmen, die ab Mittwoch gelten sollen. Der vorzeitigen Abbruch des Weihnachtsgeschäfts werde Geschäfte in eine existenzbedrohende Lage bringen, erklärte etwa der Einzelhandelsverband HDE. 

Der Einzelhandel werde Bund und Länder „darin unterstützen, die Pandemie schnellstmöglich in den Griff zu bekommen“, kündigte der Verband an. Die bisher geplanten Hilfsprogramme für den Einzelhandel reichten aber nicht aus.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks verwies auf die „sehr schwierige Lage“ der Betriebe. „Wir hätten uns Anderes gewünscht und auf die nun geplanten Einschränkungen gerne verzichtet, aber leider gibt die Infektionsdynamik der Politik den Takt vor.“ Der Verband der Maschinenbauer (VDMA) sagte seine Unterstützung für die Maßnahmen zu – unter anderem sollten die Home-Office-Regelungen „nochmals ausgeweitet“ werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Maßnahmen als „hart, aber notwendig“. Er sprach von einem „erneuten Kraftakt“, der „im Interesse unser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft“ nötig sei. „Je schneller wir mit den Infektionszahlen nach unten kommen, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft auch wieder bergauf.“

Die Beschlüsse sehen eine Schließung des Einzelhandels bis zum 10. Januar vor. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen.

Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die nun aufgestockte Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den Fixkosten vor. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

Der Bund werde „allen beistehen, die Hilfe, Beistand und Unterstützung brauchen“, sagte Bundesfinanzminister Scholz. „Das Virus macht keine Ferien“, sagte er weiter. „Das Virus feiert keine stille Weihnacht.“ Deswegen seien die Maßnahmen nun erforderlich.

Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) äußerte allerdings die Befürchtung, dass die erweiterten Wirtschaftshilfen für Einzelhandel und andere Branchen nicht ausreichten. Der Lockdown treffe viele Geschäfte in ihrem umsatzstärksten Monat, sagte sie der „Rheinischen Post“. „Gerade weil diese Maßnahme jetzt sehr kurzfristig kommt, dürfen sie nicht mit einem Fixkostenbeitrag – der Überbrückungshilfe – abgespeist werden.“

Pessimistisch äußerte sich AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. „Für Handel und Gewerbe ist dieser Beschluss eine Katastrophe“, kritisierte sie. „Die neuerliche Zwangsschließung werden zahllose Betriebe nicht überleben.“

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