Hauptangeklagter in Lübcke-Prozess: Regierungspräsident bei Ermordung wehrlos

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ist nach Angaben des Hauptangeklagten bei seiner Ermordung wehrlos gewesen. „Er hatte meiner Meinung nach keine Möglichkeit, aus dieser Situation wegzugehen“, sagte Stephan E. am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. E. hatte sich zuvor erneut bereit erklärt, Fragen der Hinterbliebenen Lübckes zu beantworten, die im Prozess als Nebenkläger auftreten.

Seiner Schilderung zufolge saß Lübcke zum Tatzeitpunkt auf einem Stuhl auf der Terrasse seines Wohnhauses. Dort hätten er und der Mitangeklagte Markus H. ihn gestellt und dazu aufgefordert, sich nicht zu bewegen. E. sagte, dass er selbst Lübcke in den Stuhl zurückgedrängt habe, als dieser habe aufstehen wollen. Das Letzte, was Lübcke in seinem Leben gesehen habe, sei H. gewesen, antwortete E. auf eine Frage der Witwe Lübckes.

E. bekräftigte erneut, dass sein zweites Geständnis, in dem er erklärt hatte, dass H. Lübcke im Streit versehentlich erschossen habe, eine Erfindung seines ehemaligen Verteidigers Frank Hannig sei. Er habe vorgeschlagen, im Geständnis die Rollen zu tauschen, um eine Aussage H.s zu provozieren.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt.

Der Prozess gegen E. und He. begann im Juni. H. wurde im Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen, weil der Senat keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für eine Beihilfe gesehen hatte.

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