IStGH-Chefanklägerin will wegen Gewalt in Nigeria ermitteln

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) will Ermittlungen zur anhaltenden Gewalt durch islamistische Aufständische und Sicherheitskräfte einleiten. Nach einem gründlichen Prüfungsprozess seien die rechtlichen Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren zur Lage in Nigeria erfüllt, erklärte Fatou Bensouda in einer Mitteilung des Gerichtshofs am Freitag. Erst vor zwei Wochen waren im Nordosten des afrikanischen Landes mindestens 76 Menschen von der Islamistengruppe Boko Haram getötet worden. 

Der Gerichtshof in Den Haag hatte bereits 2010 Vorermittlungen zur Situation in Nigeria eingeleitet, Chefanklägerin Bensouda möchte nun aber die Erlaubnis der Richter für ein Ermittlungsverfahren. 

Boko Haram kämpft seit 2009 gewaltsam für einen islamistischen Staat im Nordosten Nigerias. Mittlerweile haben sich weitere Gruppen von der Miliz abgespalten, darunter der westafrikanische Ableger der Dschihadistenmiliz IS, Iswap. Durch die Angriffe der Islamistengruppen wurden in den vergangenen Jahren rund 36.000 Menschen getötet, zwei Millionen weitere ergriffen die Flucht.

Die Milizen hätten dabei „Handlungen begangen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen darstellen“, darunter Mord, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und Folter teilte Bensouda mit. 

Die „große Mehrheit“ der Taten sei zwar von nichtstaatlichen Tätern begangen worden, es gebe aber eine vernünftige Grundlage für die Annahme, dass auch nigerianische Sicherheitskräfte solche Verbrechen zu verantworten hätten. Bensouda nannte in diesem Zusammenhang unter anderem Mord, Vergewaltigung, Folter, Zwangsumsiedelungen und Angriffe auf die Zivilbevölkerung. 

Der Internationale Strafgerichtshof, der 2002 seine Arbeit aufnahm, kann länderübergreifend Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden. Der IStGH urteilt dabei immer über die Taten Einzelner – nicht über Staaten. Nigeria hat den Gründungsvertrag ratifiziert. Eine Untersuchung durch den Gerichtshof könnte schließlich in eine Anklage münden. 

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