Mehr Strom durch Wind und Sonne: Wie die EEG-Reform die Energiewende voranbringen soll

Symbolbild: Erneuerbare Energien
Symbolbild: Erneuerbare Energien

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist lange geplant – und war seit Monaten auch innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Am Donnerstag nun beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf, der den Ökostromausbau in Deutschland voranbringen und noch am Freitag den Bundesrat passieren soll. Bereits ab 1. Januar sollen dann unter anderem neue Regeln für Solaranlagen und Windräder gelten. Sofort im Anschluss stehen weitere Reformen an.

AUSBAU VON WIND- UND SOLARENERGIE

Noch vor dem Jahr 2050 soll der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom klimaneutral sein – so hatte es Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigt und so steht es in der beschlossenen Gesetzesnovelle. Das bedeutet, dass auch Stromlieferungen nach Deutschland treibhausgasneutral sein müssen. Als Zwischenziel sollen 2030 laut neuem EEG 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen.

Dafür soll der Ausbau der Windenergie an Land nach aktuellem Stand auf eine installierte Leistung von 57 Gigawatt im Jahr 2022, 65 Gigawatt im Jahr 2026 und schließlich bis 2030 auf 71 Gigawatt angekurbelt werden. Zum Vergleich: Laut Branchenverband BWE waren 2019 in Deutschland knapp 54 Gigawatt installiert; das Tempo des Zubaus hat in den vergangenen Jahren abgenommen.

Bei der Solarenergie ist ein Anstieg von derzeit 52 Gigawatt auf 63 Gigawatt im Jahr 2022, auf 83 im Jahr 2026 und schließlich 100 Gigawatt 2030 vorgesehen. Jährlich soll der tatsächliche Ausbau laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) genau überprüft werden.

Diese Ausbauziele entstammen noch dem ersten Kabinettsentwurf von September. Die Regierungskoalition konnte sich nicht rechtzeitig auf eine Anpassung an die jüngst verschärften EU-Klimaziele einigen. Das soll nun im ersten Quartal 2021 nachgeholt werden.

FÖRDERUNG DER WINDKRAFT

Für Windkraft-Altanlagen, die zum Jahreswechsel nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, sieht die Gesetzesnovelle als Alternative zur Direktvermarktung eine Übergangsregelung vor. Für größere Anlagen soll im kommenden Jahr ein geringer Strompreisaufschlag gelten. Künftig sind indes Ausschreibungsregelungen das Mittel der Wahl: Der Ausbau der Erneuerbaren soll „so weit wie möglich marktgetrieben voranschreiten“.

Um die Akzeptanz für neue Windräder in der Nachbarschaft zu erhöhen, sollen Anlagenbetreiber umliegende Kommunen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde an den Erträgen beteiligen können. Die Naturschutzorganisation BUND kritisiert, dass diese Abgabe „trotz Drängens zuletzt auch von Seiten des BMWi nach wie vor freiwillig statt verpflichtend“ ist.

FÖRDERUNG VON SOLARANLAGEN

Bei der Photovoltaik soll unter anderem das Fördermodell des Mieterstroms vom Haus eines Erzeugers auf ganze Quartiere ausgeweitet werden. Der Wohnungswirtschaftsverband GdW zeigte sich über die steuerlichen Verbesserungen für Vermieter erfreut. „Dagegen wurden weder die finanzielle Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom noch der Bürokratieabbau für kleine Mehrfamilienhäuser umgesetzt“, kritisierte Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller. 

Für große Solaranlagen auf Gewerbedächern sieht die EEG-Reform neue Vergütungsbedingungen vor: Betreiber können laut BMWi zwischen Förderauktionen und einer festen, „auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung“ wählen. Anders als das Ministerium sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) eine Verschlechterung der Investitionsbedingungen: Mittelständler mit „vergleichsweise geringem eigenen Stromverbrauch“ erhielten etwa für neue Anlagen auf größeren Lagerhallen nur noch für maximal die Hälfte der erzeugten Strommenge eine Marktprämie. Die alternativen Ausschreibungen seien stark limitiert.

EEG-UMLAGE

Für Privaterzeuger von Solarstrom soll der Eigenverbrauch bei Anlagen bis maximal 30 statt wie bislang zehn Kilowatt umlagefrei werden. Die Herstellung von grünem Wasserstoff soll von der EEG-Umlage befreit werden. 

Durch den CO2-Preis und einen Bundeszuschuss ist die Umlage zur Ökostrom-Finanzierung bereits auf 6,5 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde Strom im kommenden Jahr gedeckelt, 2022 dann auf sechs Cent. Die Umlage bleibt dennoch umstritten. Die Bundesländer etwa hatten eine „Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ gefordert. 

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