Österreichs Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot an Grundschulen

Symbolbild: Frau mit Kopftuch
Symbolbild: Frau mit Kopftuch

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Kopftuchverbot an Grundschulen gekippt. Das im vergangenen Jahr eingeführte Gesetz sei verfassungswidrig und diskriminierend, urteilte das Gericht am Freitag. Das Gesetz verbietet Mädchen unter zehn Jahren, in der Schule das Kopftuch zu tragen. Geklagt hatten die Eltern von zwei Kindern, die von dem Verbot betroffen sind.

Dem Gericht zufolge verstößt das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit. Das Gesetz könne nur so verstanden werden, dass es auf islamische Kopfbedeckungen abziele, erklärte das Verfassungsgericht.

Das Gesetz war im Mai 2019 unter der damaligen Koalition zwischen der Mitte-Rechts-Partei ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ eingeführt worden. Um den Vorwurf der Diskriminierung zu vermeiden, wird in dem Gesetzestext das Kopftuch nicht direkt erwähnt. Stattdessen ist die Rede vom Tragen einer weltanschaulich oder religiös geprägten Bekleidung, „mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kündigte an, sich mit den Argumenten des Gerichts auseinanderzusetzen. „Ich bedauere, dass Mädchen nicht die Möglichkeit haben werden, frei von Zwang ihren Weg durch das Bildungssystem zu gehen“, sagte der Minister. 

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, befürwortete das Urteil. Es beende „die populistische Politik der Verbote“, erklärte er. Die IGGÖ hatte damals darauf hingewiesen, dass das Gesetz ohnehin nur eine „verschwindend geringe Zahl“ von Mädchen in Österreich betreffen werde.

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