Erst ab 1. März Corona-Lockerungen im Handel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen möglich

Symbolbild: LockdownSymbolbild: Lockdown
Symbolbild: Lockdown

Bund und Länder sind sich nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins „Business Insider“ weitgehend einig darüber, den Lockdown bis zum 28. Februar zu verlängern. Lockerungen solle es vorher aber bei Kitas, Grundschulen und eventuell auch Friseuren vom 15. Februar an geben, berichtete das Magazin am Montag. So stehe bei Grundschulen Wechselunterricht als Modell im Raum.

Für die Zeit ab dem 1. März sollen dem Bericht zufolge die bei einer entsprechenden Infektionslage vorgesehenen Lockerungen für Geschäfte, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen von jedem Bundesland selbst auf den Weg gebracht werden. 

Es solle keinen bundesweiten detaillierten Stufenplan geben, wie ihn zuletzt Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Thüringen für ihr jeweiliges Land entwickelt hatten. Vielmehr sollten Richtwerte genannt werden, an denen sich die Länder orientieren. Die Details sollten die Länder dann im Rahmen eigener Stufenpläne selbst regeln.

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