Grüne sehen neue Befugnisse für Post in Kampf gegen kriminellen Handel mit Sorge

Konstantin von Notz - Bild: Grüne im Bundestag, S. Kaminski
Konstantin von Notz - Bild: Grüne im Bundestag, S. Kaminski

Nach dem Beschluss des Bundestags zur Ausweitung der Meldepflicht von Postdienstleistern zu gefährlichen Gegenständen hat sich Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz besorgt um das Postgeheimnis gezeigt. „Natürlich müssen auch Pakete und Postsendungen bei konkretem Verdacht kontrolliert werden“, sagte von Notz der „Rheinischen Post“ vom Montag. Die Post sei allerdings inzwischen privatisiert, „und Angestellte der Post sind keine Beamten und schon längst keine staatlichen Hilfssheriffs“, sagte der Grünen-Politiker.

Zudem sehe er die Gefahr, „dass Postboten zukünftig schon beim geringsten Verdacht unzustellbare oder beschädigte Sendungen, in denen ein illegaler Inhalt sein könnte, an die Polizei übergeben“, sagte von Notz. Dann könnten sich „in den Polizeidienststellen die Pakete türmen“.

Der FDP-Wirtschaftsexperte Reinhard Houben wies die Sorgen zurück. „Die Aufregung um eine angebliche Gefahr für das Postgeheimnis ist unbegründet“, sagte er. Es gehe darum, dass künftig Postdienstleister nur dann den Behörden Auffälligkeiten melden müssen, wenn sie bei bereits defekten Paketen Waffen, Drogen oder andere illegale Gegenstände sehen, sagte der FDP-Politiker. 

Gemeint seien also „bereits aufgeplatzte oder zerrissene Pakete oder Briefe“, sagte er. Postmitarbeiter dürften Postsendungen auch künftig nicht öffnen, selbst wenn ein Verdacht bestehe.

Der Bundestag hatte am Freitag einen Gesetzentwurf verabschiedet, demzufolge Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen. Voraussetzung sind demnach „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für einen entsprechenden Sendungsinhalt, heißt es in dem Gesetzestext.

Zu den „inkriminierten Gütern“, die so abgefangen werden sollen, zählen etwa Drogen und Waffen sowie Sprengstoff und Dopingmittel. Unternehmen können dem neuen Gesetz zufolge mit Geldbußen bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter die Pflicht zur Information an die Strafverfolgungsbehörden verletzen. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. 

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