Behördengänge sollen künftig per Smartphone erledigt werden können – Bundesrat billigt gesetzliche Voraussetzungen

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Viele Behördengänge sollen in Zukunft per Smartphone oder Laptop erledigt werden können. Der Bundesrat billigte am Freitag das Registermodernisierungsgesetz, das der Bundestag Ende Januar beschlossen hatte. Damit wird eine Grundlage geschaffen, um die bestehende Steuer-Identifikationsnummer auch für andere Verwaltungsvorgänge als Identifikationsinstrument zu nutzen. Damit soll die Voraussetzung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern geschaffen werden.  

Hintergrund ist, dass für unterschiedliche Verwaltungsakte immer wieder die gleichen grundlegenden Daten von Bürgerinnen und Bürger wie Geburtsdatum und -ort sowie Adresse oder Familienstand benötigt werden. Dafür müssen bislang häufig jeweils Nachweise wie die Geburtsurkunde oder Meldebescheinigungen vorgelegt werden. Das neue Verfahren soll es ermöglichen, dass Behörden diese Daten direkt mit Hilfe der Identifikationsnummer zuverlässig und auf dem aktuellen Stand abrufen können.

Gegen die Neuregelung gibt es allerdings erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die die Bundesregierung zurückgewiesen hat. Sie verwies auf umfangreiche Vorkehrungen zum Datenschutz. So soll ein „Daten-Cockpit“ Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, digital nachzuvollziehen, welche Behörde wann und aus welchem Grund auf Daten zugegriffen hat.

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