Bund und Länder haben sich nach monatelanger Blockade auf gesetzliche Bestimmungen zum erleichterten Kampf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Internet verständigt. Das Gesetzespaket zur effizienteren Verfolgung von Kriminalität im Netz, das bereits vergangenes Jahr im Bundestag verabschiedet worden war, hatte im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit gefunden. Hintergrund des Streits waren Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft, also der Herausgabe der Identität von Nutzern durch Plattformbetreiber.
Dazu fand der Vermittlungsausschuss am Mittwoch einen Kompromiss. Die nun geplante Änderung des Gesetzes zur Auskunft über Bestandsdaten soll dann auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Kriminalität im Internet in Kraft treten und angewandt werden kann. Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
In dem Bestandsdaten-Gesetz geht es um Datenabfragen der Geheimdienste, aber auch von Ermittlungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt.
Kritik an der Vorlage der Koalition kam vor allem von den Grünen, die an vielen Landesregierungen beteiligt sind. Sie hatten die Befürchtung geäußert, auch die geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft könnte in Karlsruhe scheitern. Die Bundesregierung habe über Monate alle verfassungsrechtlichen Bedenken in den Wind geschossen und Alternativvorschläge bewusst ignoriert, kritisierten sie.
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses sieht nun strengere Voraussetzungen für die Auskunft über Nutzungsdaten und die Herausgabe von Passwörtern an Strafverfolgungsbehörden vor und schafft mehr Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit im Telemediengesetz, wie der Bundesrat am Abend mitteilte.
Der Vermittlungsausschuss schlägt an vielen Stellen Nachbesserungen vor. So seien insbesondere Auskünfte zu Nutzungsdaten „im repressiven Bereich“ nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich, erklärte der Bundesrat. Außerdem werde klargestellt, dass nur bei Vorliegen einer bestimmten besonders schweren Straftat eine Passwortherausgabe in Betracht kommt.
Darüber hinaus sollten Telemediendienstanbieter Auskunft zu den ihnen jeweils vorliegenden Bestandsdaten „nicht zur Verfolgung jedweder Ordnungswidrigkeit, sondern lediglich zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen“, erklärte der Bundesrat weiter.
Der Bundestag wird sich voraussichtlich noch in der laufenden Woche mit dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 26. März. Mit der Bestätigung beider Häuser wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.