Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Erneuerung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Damit schafft die Politik erstmals explizite Rechtsgrundlagen für digitale Mobilitätsdienste und lässt neue Anbieter wie Uber oder Free Now regulär zu. Die besonders umstrittene Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt; Taxiverbände reagierten erleichtert, Mobilitätsdienstleister und die FDP dagegen kritisierten das Gesetz.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte im Bundestag, das Gesetz sei ein „Durchbruch“ und habe nach schwieriger Debatte nun „wirklich breite Zustimmung“. Es bevorteile weder Fahrdienstvermittler noch Taxidienste, sondern schaffe einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, wo jeder Platz hat“.
Die FDP sieht das anders. Sie stimmte ebenso wie Linke und AfD gegen das Gesetz. „Durch eine Fülle neuer Vorschriften und Beschränkungen“ werde fairer Wettbewerb im Verkehr verhindert, kritisierte der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst.
Neue Formen des sogenannten Linienbedarfsverkehrs sowie digitale Shuttle-Dienste und Fahrtenvermittler wie Uber oder Moia werden mit dem Gesetz rechtlich eingeführt und sollen vor allem ländliche Regionen mobiler machen – nach Willen der Bundesregierung ohne Wettbewerbsnachteile für Taxis oder den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Vorgesehen ist unter anderem, dass digitale Anbieter „für gebündelten Bedarfsverkehr“ nur Aufträge annehmen dürfen, die zuvor per Telefon oder App bestellt wurden. Taxen dürfen weiterhin als einzige spontan Fahrgäste aufnehmen.
Im Gesetz steht grundsätzlich auch weiter die seit mehreren Jahren besonders umstrittene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen, beispielsweise im Auftrag des Fahrtenvermittlers Uber. Sie zwingt Shuttle-Dienste bislang zu vielen Leerfahrten und sollte ursprünglich ganz abgeschafft werden. Taxifahrer in ganz Deutschland hatten gegen die Abschaffung mehrfach demonstriert.
Der nun im Gesetz gefundene Kompromiss sieht laut Bundesverkehrsministerium vor, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden „in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung“ auch andere Abstellorte als den Betriebssitz festlegen dürfen. Gleichzeitig können die Behörden demnach den betroffenen Mietwagenverkehr stärker als bisher regulieren, um den Wettbewerb zu schützen. Möglich sind Mindestpreise für vermittelte Fahrten, feste Quoten am Verkehrsmix und Vorgaben für Sozialstandards der Anbieter.
„Unser stetes Mahnen wurde gehört“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. Auf der Zielgeraden der etwa zweijährigen Verhandlungen „konnten nochmal deutliche Verbesserungen erzielt werden“.
Auch der jüngst gegründete konkurrierende Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) begrüßte den Kompromiss: Die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen stärkten die Chancengleichheit des mit der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht versehenen Taxigewerbes, erklärte TMV-Präsident Michael Müller. „Ausgesprochen positiv“ bewerte sein Verband auch die Vereinheitlichung des Berufszugangs durch einen generellen Fachkundenachweis für Fahrerinnen und Fahrer aller Gelegenheitsverkehre. Müller forderte: „Die Einhaltung der Regelungen muss zeitnah und regelmäßig kontrolliert werden. Und selbstverständlich müssen Verstöße sanktioniert werden können.“
Der Deutschland-Chef des Mobilitätsanbieters Free Now, Alexander Mönch, fürchtet, „dass die vielen Restriktionen neue Mobilitätsangebote eher ausbremsen als fördern“. Er kritisierte „einseitige Schutzmaßnahmen“ zugunsten des Taxigewerbes und warnte zudem vor „vielen kleinteiligen Regelungen auf Kommunalebene“.
Ubers Deutschland-Chef Christoph Weigler kritisierte insbesondere die Rückkehrpflicht, sie bleibe ein „Mobilitäts- und Innovationskiller“. Sein Unternehmen hatte sich lange für eine Abschaffung ausgesprochen und neben vermeintlichen Nachteilen für die Verbraucher auch auf vermeidbare Umweltverschmutzung durch Leerfahrten verwiesen. Der FDP-Abgeordnete Herbst erklärte, die Rückkehrpflicht bedeute mehrere Millionen Leerfahrten pro Jahr – „mit Blick auf den Klimaschutz eine völlig absurde Regelung.“