Kritik an Koalitionseinigung zur Einführung eines Lobbyregisters

Deutscher Bundestag - Bild: Scott/CC BY-SA 2.0
Deutscher Bundestag - Bild: Scott/CC BY-SA 2.0

Auch nach der Einigung der großen Koalition auf ein Lobbyregister reißen Forderungen nach strengeren Regeln nicht ab. Grüne und Linkspartei kritisierten die Pläne am Mittwoch als unzureichend, die Organisation Lobbycontrol sah in dem Kompromiss „Licht und Schatten“. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem „großen Erfolg“, kritisierte aber, dass weitere Regelungen mit der Union nicht umsetzbar gewesen seien. Das Lobbyregister soll zeitnah im Bundestag verabschiedet werden.

Die nach langem Ringen erzielte Einigung war am Dienstagabend bekannt geworden. Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in ein Register eintragen, das beim Bundestag geführt wird und öffentlich einsehbar sein soll. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung auch gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Professionelle Interessenvertreter müssten sich künftig dann vor Kontaktaufnahme in dem Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsgeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Mittwoch, dass das Lobbyregister nun zeitnah verabschiedet werden könne. 

Um die Einführung eines Lobbyregisters hatten SPD und Union zuvor lange gerungen. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall des CDU-Politiker Philipp Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Die Details blieben aber bis zur Einigung am Dienstagabend strittig.

Bundesjustizministerin Lambrecht erklärte dazu, die Einführung eines Lobbyregisters sei „ein großer Erfolg, für den wir lange gekämpft haben“. Damit werde „ein wirksames Instrument für mehr Transparenz in der Gesetzgebung“ geschaffen. Ein entscheidender Faktor für die Wirksamkeit des Registers sei die Einbeziehung der Bundesregierung bis auf die Ebene der Unterabteilungsleitung. 

Lambrecht zeigte sich zugleich überzeugt, dass es sinnvoll gewesen wäre, „noch transparenter zu machen, wessen Anliegen von einem Gesetzentwurf betroffen sind und wer sich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat“. Das sei der „exekutive Fußabdruck“. Dies sei aber mit dem Koalitionspartner „leider nicht umsetzbar“ gewesen.

Die SPD-Fraktion zeigte sich insgesamt zufrieden mit der Koalitionseinigung. „Endlich hat die Union eingelenkt, nachdem die jahrelange Blockade auch vor der Öffentlichkeit nicht mehr vertretbar war“, erklärte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Wichtig sei, dass das Lobbyregister nicht nur für den Bundestag gelte, sondern auch für die Bundesregierung.

Grüne und Linke zeigten sich dagegen unzufrieden. „Was CDU/CSU und SPD für mehr Transparenz vorschlagen, ist unzureichend“, kritisierte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Der Parlamentsgeschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, nannte es „enttäuschend und bezeichnend zugleich“, dass sich die Koalition nach „den nicht enden wollenden Skandalen von Unionsabgeordneten nur auf ein zahnloses Lobbyregister-light“ geeinigt habe.

Die Organisation Lobbycontrol begrüßte die Einigung grundsätzlich, auch wenn die Pläne aus ihrer Sicht nicht weit genug gehen. Es sei ein „wichtiger Schritt hin zu Transparenz im Lobbyismus gemacht, auch wenn es sich um einen Kompromiss handelt und wir uns deutlich mehr gewünscht hätten“, erklärte Lobbycontrol-Experte Timo Lange. 

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