Nach der Einigung des Vermittlungsausschusses zur Bestandsdatenauskunft ist der Weg für die abschließende Beratung der Neuregelung frei: Bundestag und Bundesrat werden am Freitag über die erzielte Vereinbarung abstimmen. Damit kann auch das Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität in Kraft treten, das wegen des Streits um die Bestandsdatenauskunft auf Eis liegt.
Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Bei Bestandsdaten handelt es sich um personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen stehen. Das Gesetz trifft aber auch Regelungen zu Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.
Das vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz musste im Vermittlungsausschuss beraten werden, weil es im Bundesrat nicht die Zustimmung der Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen fand. Diese befürchteten, die Neuregelung könnte erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen, das bereits eine frühere Regelung gekippt hatte.
Nach dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss sind insbesondere Auskünfte zu Nutzungsdaten im repressiven Bereich nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Außerdem wird klargestellt, dass nur bei bestimmten besonders schweren Straftat eine Passwortherausgabe in Betracht kommt.
Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität bisher nicht ausgefertigt, weil es ebenfalls eine Bestandsdatenauskunft vorsieht. Anbieter müssen danach strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) melden.