Wegen der Planung von Anschlägen auf Moscheen und Politiker müssen sich seit Dienstag zwölf Rechtsextremisten vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) verantworten. Die mutmaßlichen Mitglieder der sogenannten Gruppe S. sollen laut Anklageschrift tödliche Überfälle und Attentate vorbereitet haben, um einen „Umsturz der politischen Ordnung“ und „bürgerkriegsähnliche Zustände“ in Deutschland herbeizuführen. Für den Mammutprozess plante das OLG in der baden-württembergischen Stadt Termine bis August ein.
Die Bundesanwaltschaft wirft den zwölf Angeklagten im Alter von 33 bis 62 Jahren die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Sie hätten seit Herbst 2019 Anschläge geplant, hieß es in der zum Prozessauftakt verlesenen Anklageschrift. Dazu zählten demnach bewaffnete Überfälle auf Moscheen, um dort Anwesende „zu töten und zu verletzten“. Auch hätten sie Anschläge auf Politiker wie Robert Habeck und Anton Hofreiter (beide Grüne) geplant.
Ein Angeklagter sollte laut Anklage über ihm bekannte Händler Schusswaffen für die Attentate beschaffen, die Gruppe wollte dafür gemeinsam 50.000 Euro aufbringen. Bei Razzien waren bei den Mitgliedern weitere Waffen gefunden worden. Die Mitglieder der Gruppe S. verträten eine „offen nationalsozialistische Gesinnung“ und machten aus ihrem Hass gegen Ausländer, Muslime und Juden keinen Hehl, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter.
Die Angeklagten seien in der rechtsextremen Szene regional und überregional vernetzt gewesen, wobei es sich bei den beiden Angeklagten Werner S. und Toni E. um die Rädelsführer gehandelt habe. Sie hätten maßgeblichen Einfluss auf die Gruppe ausgeübt, Treffen und Chatgruppen organisiert und Mitglieder angeworben, „die sie für schnelle, kluge und brutale Kämpfer hielten“.
Nach Erkenntnissen der Ermittler nutzten sie dafür Verbindungen zu bereits bestehenden Neonazigruppen wie den „Wodans Erben Germanien“ oder „Vikings Security Germania“. Zudem versuchten sie, bei Führungsfiguren im rechtsextremistischen Milieu für ihre Pläne zu werben. Demnach kam es auch zu drei Treffen der Mitglieder, bei denen es Schießübungen und Besprechungen gab.
Im Februar 2020 wollte sich die Gruppe laut Bundesanwaltschaft zu einem konkreten Planungstreffen versammeln. Es solle „ans Eingemachte gehen“, man müsse „ein Exempel statuieren“, hieß es. Doch die Mitglieder fühlten sich demnach beobachtet. Auf dem Weg zu dem Treffen sei einer der Teilnehmer von einem Wagen verfolgt worden, zudem vermuteten sie einen Verräter in ihren Reihen.
Aufgrund ihres Verdachts löschten die zwölf Mitglieder zwar die bisherigen Chats in Messengerdiensten, eröffnen aber zugleich einen neuen Chat. Laut Bundesanwaltschaft schrieb S. darin an seine mutmaßlichen Mitstreiter, sie sollten „das Schiff auf Kurs halten“. Am 14. Februar 2020 wurden sie festgenommen.
Die Anklage stützt sich auf die von den Ermittlern gesicherten Chatprotokolle sowie Aussagen eines Gruppenmitglieds, das heute in einem Zeugenschutzprogramm lebt. Der Mann soll an Treffen der Gruppe teilgenommen und die Sicherheitsbehörden auf die Spur der Gruppe geführt haben. S. soll noch aus der Untersuchungshaft heraus einem Mithäftling 50.000 Euro für einen Mordanschlag auf den Informanten angeboten haben. Gegen S. läuft deswegen noch ein gesondertes Gerichtsverfahren.
Der Prozess mit zwölf Angeklagten und 27 Verteidigern ist ein Mammutverfahren, das zudem von der Corona-Pandemie erschwert wird. Das Gericht plante bereits Verhandlungstermine bis in den August. Schon im Vorfeld gab es drei Rügen wegen der Besetzung des Senats, über die der Bundesgerichtshof entscheiden muss. Bei den Maßnahmen zum Infektionsschutz wurde das Gericht, das in einem Hochsicherheitssaal direkt neben der Justizvollzugsanstalt in Stammheim tagt, vom städtischen Gesundheitsamt beraten.