SPD geht von Beschluss für harte Notbremse und Testpflicht in Unternehmen aus

Saskia Esken - Bild: Anne Hufnagl
Saskia Esken - Bild: Anne Hufnagl

In der Debatte um eine Corona-Testpflicht in Unternehmen gibt es nach Angaben der SPD in der großen Koalition nun Einigkeit, Arbeitgeber zu einem Schnelltest-Angebot für Präsenzbeschäftigte zu verpflichten. Wie die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans am Montag ankündigten, soll das Kabinett eine entsprechende Regelung am Dienstag beschließen. Während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Testpflicht ausdrücklich unterstützt, versuchen Wirtschaftsverbände dies mit konkreten Vorschlägen noch abzuwenden.

Nach Angaben von Esken und Walter-Borjans wird das Kabinett am Dienstag eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Kenntnis nehmen, mit der verpflichtende Testangebote in Betrieben festgelegt werden. Dies sei mit den Ländern und Fraktionen so besprochen worden, und auch das Bundeskabinett sei sich „über diese Zielsetzungen einig“, sagte Esken. 

Mit Blick auf Widerstände in der Unionsfraktion gegen diese Neuregelungen betonte Esken: „Es muss jetzt unser wichtigstes Ziel sein, die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Beschäftigten in den Krankenhäusern“. Besonders die Lage auf den Intensivstationen sei „dramatisch“, hob sie hervor.

Vorgesehen ist nach Angaben des „Handelsblatts“ nun, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, künftig mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Das sehe der Entwurf des Arbeitsministeriums für die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, berichtete die Zeitung. 

In Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Beschäftigten oder Arbeitnehmern, die direkten Körperkontakt zu anderen Personen oder häufigen Kundenkontakt haben, müssen demnach zwei Tests pro Woche angeboten werden. Eine Nachweispflicht über den erbrachten Test sehe die Verordnung nicht vor, berichtete das „Handelsblatt“. Auch Selbsttests könnten also genutzt werden. 

Zur Begründung heißt es demnach im Entwurf, dass eine effektive Senkung des Infektionsrisikos nur möglich sei, wenn gleichzeitig mit dem Herunterfahren des öffentlichen Lebens auch in der Arbeitswelt notwendige Maßnahmen getroffen würden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft sei keine Alternative, da nach aktuellen Umfragen nur sechs von zehn Beschäftigten (61 Prozent) von ihrem Arbeitgeber ein Corona-Testangebot erhielten.

Die Wirtschaftsverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH versuchen laut „Handelsblatt“ indes, eine gesetzliche Testangebotspflicht noch abzuwenden – mit konkreten Vorschlägen, wie sich das Corona-Testangebot in Unternehmen noch erhöhen lassen könnte. In einem gemeinsamen Papier schlagen sie demnach unter anderem vor, Kooperationen zwischen Kammern und kommunalen Testzentren zu schließen, damit Kleinbetriebe ihre Beschäftigten dort testen lassen können. Die Beschaffung von Tests könne zudem erleichtert werden, wenn die Bundesregierung bestellte Selbsttestkontingente, die von staatlichen Stellen nicht abgerufen werden, der Wirtschaft zur Verfügung stellen würde. 

Ausdrücklich unterstützt wird eine Testpflicht hingegen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Eine Selbstverpflichtung der Arbeitgeber reiche nicht aus, mahnte DGB-Chef Reiner Hoffmann in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Hinter die Forderung nach einer Verpflichtung stellte sich am Montag zudem Grünen-Chef Robert Habeck. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm plädierte dafür, Unternehmen gesetzlich zu Coronatests für Beschäftigte zu verpflichten. Natürlich sei eine mögliche Testpflicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Aber die Infektionszahlen nicht verlässlich zu senken und niedrig zu halten, ist weitaus teurer. 

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