Mehr als sieben Jahre nach dem Verkauf des Nürburgrings in Rheinland-Pfalz an das Unternehmen Capricorn könnten die damals unterlegenen Bieter in zweiter Instanz einen juristischen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erringen. Das erste Urteil habe einen Rechtsfehler, erklärte der zuständige EuGH-Gutachter am Donnerstag.
2014 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass die staatlichen Beihilfen für den Nürburgring unzulässig waren. Der damalige Käufer der Rennstrecke, der Autozulieferer Capricorn, blieb nach der Entscheidung der Wettbewerbshüter jedoch davon verschont, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzuzahlen.
Gegen diese Entscheidung klagten das im Bietverfahren unterlegene Unternehmen NeXovation und der Verein „Ja zum Nürburgring“. Sie bemängeln, dass das Bietverfahren intransparent gewesen sei. In einem ersten Verfahren wies das Gericht der Europäischen Union die Klagen 2019 ab.
Das Gericht sei damals auf mehrere Argumente des Vereins nicht eingegangen, argumentierte der EuGH-Generalanwalt am Donnerstag in seinem Schlussantrag. Das Urteil sei in Bezug auf NeXovation ebenfalls mangelhaft begründet. Es lasse sich nicht erkennen, aus welchen Gründen das Gericht den Argumenten nicht gefolgt sei. Die europäischen Richter müssen dem Generalanwalt in ihrem Urteil nicht folgen, tun dies aber oft.
2009 scheiterte eine private Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“. Damit sollte die Rennstrecke in der Eifel zu einem gigantischen Freizeit- und Businesszentrum ausgebaut werden. Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste einspringen. Im Sommer 2012 meldete die Nürburgring GmbH Insolvenz an.