Gerichtsvollzieher sind bei ihren Einsätzen künftig besser geschützt

Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig
Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig

Gerichtsvollzieher leben gefährlich – künftig sollen sie bei ihren Einsätzen besser geschützt sein. Ein am Donnerstag vom Bundestag beschlossenes Gesetz erleichtert es den Beamten, bei einer Vollstreckungsmaßnahme die Polizei hinzuzuziehen. Sie können die Polizei nach einer Gefahreneinschätzung fragen. Und gibt es Anhaltspunkte für eine drohende Gefahr, kann der Gerichtsvollzieher die Polizei von vornherein mitnehmen. Für diesen Informationsaustausch gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte in Berlin, die Gerichtsvollzieher übten eine oft gefährliche Tätigkeit aus. „Sie halten buchstäblich ihren Kopf hin, um dem Recht zur Geltung zu verhelfen und rechtmäßige Ansprüche durchzusetzen.“ Dabei hätten sie Unterstützung und bestmögliche Sicherheit verdient. „Angesichts zunehmender Angriffe auf sie ist es wichtig, sie besser vor Gewalt zu schützen.“ Dafür  leiste das neue Gesetz einen wichtigen Beitrag.

Mit dem Gesetz werden zudem weitere Änderungen im Vollstreckungsrecht eingeführt. Bankdaten können künftig auch abgefragt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist. Für Sachen, die für Beruf oder Ausbildung wichtig sind, wird es einen angemessenen Pfändungsschutz geben. Zudem wird die Liste der Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen, erweitert. So gibt es einen umfassenden Pfändungsschutz für Dinge, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden.

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