Die Initiatoren der am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnten Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangssperren im Zuge der sogenannten Bundesnotbremse haben die Entscheidung bedauert. „Mit den Ausgangssperren bleibt eine Maßnahme mit schlechter grundrechtlicher Bilanz in Kraft“, erklärte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer, am Donnerstag in Berlin. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Entscheidung als „hasenfüßig und beinahe lustlos“.
Buermeyer erklärte, der Gesetzgeber bleibe auch nach der Karlsruher Entscheidung aber aufgefordert, „wirksamere Maßnahmen“ gegen Corona-Infektionen zu ergreifen. Deutschland sei damit „dem Ziel eines schlüssigen und wirksamen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der epidemischen Notlage nicht nähergekommen.“
Statt der Ausgangssperren müsse die Politik vor allem Schritte ergreifen, um Ansteckungen im Arbeitsleben zu verhindern. Die GFF betonte zugleich, dass die Richter zunächst eine Folgenabwägung getroffen hätten, ohne über die Grundlagen der Verfassungsbeschwerde zu urteilen.
Das Verfassungsgericht hatte am Mittwochabend im Eilverfahren entschieden, dass nächtliche Ausgangssperren zur Bekämpfung der Pandemie nicht offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen oder unverhältnismäßig sind. Dies sei allerdings möglich. Im Rahmen einer vorläufigen Abwägung der Folgen entschieden die Richter, die Maßnahmen zunächst in Kraft zu lassen. Genaueres soll in einem sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Die GFF hatte die Verfassungsbeschwerde nach eigenen Angaben im Namen von zwölf Bürgern eingereicht. Darunter befanden sich auch Politiker der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken. Die von Juristen geleitete Organisation schreibt sich den Kampf für Grund- und Menschenrechte auf die Fahnen. Sie setzt dabei vor allem auf sogenannte gezielte „strategische Klagen“.
Ulrich Schellenberg, Präsidiumsmitglied im Deutschen Anwaltverein, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Entscheidung der Karlsruher Richter sei „hasenfüßig und beinahe lustlos“. Das Gericht habe es versäumt, in dieser wichtigen und grundlegenden Frage Leitplanken für die Politik zu setzen.
Es könne keinen Zweifel daran geben, dass Ausgangssperren ein schwerer und nachhaltiger Eingriff in die Grundrechte seien, sagte Schellenberg. „Gerade auch mit Blick auf die zum Teil heftigen öffentlichen Diskussionen wären genauere inhaltliche Vorgaben aus Karlsruhe hilfreich gewesen.“