Kritik am neuen Klimaschutzugesetz im Bundesrat

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzgesetz stößt bei einigen Ländern auf erhebliche Vorbehalte. Der Klimaschutz müsse „mit Augenmaß“ vonstatten gehen und alle mitnehmen, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Freitag im Bundesrat. Die neuen Ziele zur CO2-Reduktion müssten für alle Bereiche „realistisch und praktikabel sein“. Er sei von dem Tempo, in dem das Gesetz im Bundeskabinett beschlossen wurde, „einigermaßen überrascht“, sagte der Bundesratspräsident.

Eindringlich warnte Haseloff davor, den in den vergangenen Jahren erzielten Kompromiss zum Kohleausstieg infrage zu stellen. An dem beschlossenen Zeitplan für einen Ausstieg bis 2038 dürfe nicht gerüttelt werden. „Alles andere schürt nur weiter Politkverdrossenheit“, sagte der Magdeburger Regierungschef.

Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) mahnte „Verlässlichkeit“ in der Klimapolitik an. Er verwies darauf, dass bei diesem Thema auch künftig immer wieder Kompromisslinien erforderlich sein würden.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SP) wiederum sagte mit Blick auf die Gesetzespläne des Bundes, es sei zwar wichtig, beim Klimaschutz Ziele zu definieren. Aber noch wichtiger sei konsequentes Handeln. Die Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kämen aber zu langsam voran.

Das vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzgesetz sieht eine Senkung der Emissionen in Deutschland um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vor. 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Die Novelle verschärft die Vorgaben an die einzelnen Wirtschaftssektoren: Sie müssen ihren CO2-Ausstoß zwischen 2023 und 2030 nun stärker drosseln als in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vorgesehen. Über die konkreten Sektor-Vorgaben für die Zeit von 2031 bis 2045 soll erst später entschieden werden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Ende April Änderungen an dem bisherigen Gesetz angemahnt hatte.

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