Nie dagewesener Gesetzes-Marathon im Bundesrat zum Ende der Legislaturperiode

Bundesrat (über Dominic Hallau/CC BY-ND 2.0)
Bundesrat (über Dominic Hallau/CC BY-ND 2.0)

Eine Bundesratssitzung mit Rekorden: Nicht weniger als 135 Punkte umfasste die Tagesordnung der Länderkammer. Auch die Zahl der Gesetze, die mit Fristverkürzung beraten wurden, war mit 62 so hoch wie nie zuvor. Das lag daran, dass der Bundestag zahlreiche der Neuregelungen erst kurz vor der Sitzung der Länderkammer bis zum frühen Freitagmorgen beschlossen hatte.

Ganztagsbetreuung:

Das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern hat der Bundesrat erst einmal gestoppt. Nun muss im Vermittlungsausschuss darüber beraten werden. Die Länder wollen mehr Geld vom Bund.

Bundespolizei:

Auch das Gesetz, das der Bundespolizei mehr Kompetenzen bei der Kriminalitätsbekämpfung verschaffen sollte, fand nicht die Zustimmung der Länderkammer.

Klimaschutz:

Deutschland senkt seinen Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 65 Prozent, und bis 2040 um 88 Prozent. Bis spätestens 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Lieferkettengesetz

In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig mehr auf die Beachtung der Menschenrechte bei der Herstellung ihrer Produkte achten  Ab 2023 soll das Gesetz zunächst für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten gelten, ein Jahr später dann auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten.

Mehr Frauen in Führungspositionen:

Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.

Mieten:

Künftig ist jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.

Verbraucherschutz:

Mit einem Kündigungsbutton kann ein Online-Vertrag genauso einfach gekündigt werden, wie er abgeschlossen wurde.

Pflegekräfte:

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist.

Corona-Risikogebiete:

Einschränkungen für die Einreise aus Corona-Risikogebieten können künftig nach Aufhebung der epidemische Lage von nationaler Tragweite noch ein Jahr weiter gelten.

Feindeslisten:

In Zukunft macht sich strafbar, wer Listen mit Namen politischer Feinde veröffentlicht, die Menschen einer Gefahr auszusetzen könnten.

Stalking:

Die Strafbarkeitsschwelle für Stalking wird gesenkt. Künftig reicht es schon, wenn ein wiederholtes Nachstellungsverhalten nachgewiesen wird, das die Lebensgestaltung des Opfers „nicht unerheblich“ beeinträchtigen könnte.

Zwangsprostitution:

In Zukunft macht sich ein Freier bereits dann strafbar, wenn er eindeutige Hinweise auf Zwangsprostitution hat – wie körperliche Verletzungen oder Aussagen der Frau.

Kriminelle Handlungsplattformen:

Mit dem neuen Straftatbestand machen sich Betreiber krimineller Handelsplattformen schon dadurch strafbar, dass sie die Strukturen für den Handel von illegalen Gütern schaffen. Oft arbeiten solche Handelsplattformen automatisiert, so dass der Betreiber keine Kenntnis hat, oder dies vorgibt.

Verletzende Beleidigung:

Geschützt ist damit, wer wegen nationalen, religiösen oder ethnischer Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft wird. Eine Volksverhetzung liegt in diesen Fällen zumeist nicht vor, weil die Nachricht nicht öffentlich verbreitet wird.

Zwangsprostitution

Freier machen sich bereits dann strafbar, wenn sie eindeutige Hinweise darauf haben, dass die Frauen nicht freiwillig arbeiten.

Sexueller Missbrauch von Kindern:

Anleitungen zum Missbrauch von Kindern. die häufig im Internet kursieren, stehen künftig ausdrücklich unter Strafe.

Staatsbürgerschaftsrecht

Künftig wird allen Menschen die Einbürgerung verweigert, die wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Straftat verurteilt wurden. Zudem können Nachfahren von NS-Verfolgten auch dann die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten.

Elektronischer Identitätsnachweis:

Für den elektronischen Nachweis der eigenen Identität sind künftig mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ausreichend. Bislang ist dafür der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel erforderlich.

Bundesverfassungsschutz:

Der Inlandsgeheimdienst kann künftig auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei wie zum Beispiel Whatsapp anwenden. Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus werden die Möglichkeiten zur Beobachtung von Einzelpersonen erweitert.

Insektenschutz:

Der Einsatz von Pestiziden muss in Schutzgebieten und am Rand von Gewässern gesenkt werden. Lichtverschmutzung soll in Schutzgebieten vermindert und die Verwendung von Insektenfallen eingeschränkt werden.

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