Geldwäsche soll künftig effizienter bekämpft werden. Das neue Gesetz dafür wurde am Donnerstag vom Bundestag beschlossen. Ziel ist es vor allem, die rechtlichen Grundlagen für eine strafrechtliche Verfolgung zu stärken und die Nachweisführung für Staatsanwaltschaften und Gerichte zu erleichtern.
Konkret soll es künftig nicht mehr darauf ankommen, ob Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Entscheidend soll nur noch sein, dass diese durch irgendeine Straftat erlangt wurden – egal ob es sich dabei um Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Betrug oder ein anderes Delikt handelt. Damit soll vor allem das Einziehen solcher Vermögen leichter werden.
„Wir wollen Täter stoppen, die schmutziges Geld aus dem Drogenhandel, aus Schutzgelderpressung oder irgendeiner anderen Straftat in den Wirtschaftskreislauf einschleusen“, erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Damit „bekämpfen wir organisierte Kriminalität intensiver und trocknen illegale Geldflüsse aus“.
Der Tatbestand der Geldwäsche soll auch bereits dann greifen, wenn jemand leichtfertig die kriminelle Herkunft eines Vermögenswerts nicht erkennt oder in Kauf nimmt. Mit der Neuregelung werden Vorgaben der EU umgesetzt. Eigentlich hätte dies bereits bis Anfang Dezember geschehen müssen.
„Geldwäsche ist nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene“, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzes. „Sie schadet der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährdet den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit“ Deutschlands und der EU.
Besonders auf den Bereich des Drogenhandels verwies die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig. „Vermögen, die mithilfe von Kriminalität erwirtschaftet werden, müssen konsequent abgeschöpft werden“, erklärte sie in Berlin.