Die Bundesregierung hat sich nach langem Ringen auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach am Freitag in Berlin von einem „Durchbruch zur Stärkung der Menschenrechte“. Das Gesetz regelt unter anderem, dass entlang der gesamten Lieferkette untersucht werden müsse, ob es zu Verletzungen der Menschenrechte komme. Zudem würden auch die Zulieferer in den Blick genommen. Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, drohen Bußgelder.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach ebenfalls von einem „guten Tag“. Bis zuletzt sei hart um das Gesetz gerungen worden und die Regeln würden nun dazu beitragen, Menschenrechte weltweit besser zu schützen. Das Gesetz soll ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und ab 2024 dann ab einer Schwelle von 1000 Beschäftigten gelten.
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte, es gehe darum, Kinderarbeit und Ausbeutung zu beenden. Gleichwohl sei das Gesetz ein „Kompromiss“, ein Schritt, dem „weitere folgen werden“.
Geplant ist nun, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Dann hätten die Unternehmen ein Jahr Zeit, sich vorzubereiten, sagte Heil.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ sprach von einem „abgeschwächten“ Gesetz. Zwar sei der Kompromiss ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch gelte es zunächst nur für wenige Unternehmen und es fehle eine die zivilrechtliche Haftung der Firmen, beklagte die Initiative.