Bluttat von Rot am See: Strafprozess beginnt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Bluttat von Rot am See hat bundesweit für Entsetzen gesorgt: Sechs Menschen soll ein junger Mann Ende Januar in dem kleinen Städtchen im Nordosten von Baden-Württemberg erschossen haben, darunter seine Eltern und seine Halbschwester. Am Montag beginnt vor der ersten Schwurgerichtskammer des Ellwanger Landgerichts der Prozess gegen den 26-Jährigen, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord in sechs Fällen sowie versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vor.

Der Angeklagte, der mit seinem Vater von der Mutter getrennt lebte, hatte die Tat laut den Ermittlungen offenbar geplant. Er soll in einen Schützenverein eingetreten und deshalb legal die spätere Tatwaffe, eine Pistole vom Kaliber neun Millimeter, besessen haben. Am Tattag kam die Familie zu einer Beerdigung in der Wohnung des Vaters zusammen, wo auch der Sohn lebte.

Der soll sich zunächst im Obergeschoss des Hauses versteckt gehalten und am Mittag im Treppenhaus das Feuer auf seine Familie eröffnet haben. Den Vater soll er laut Anklage direkt erschossen, die Mutter zunächst schwer verletzt und schließlich wie auch die  Halbschwester mit einem gezielten Kopfschuss getötet haben. Ein Halbbruder, ein Onkel und eine Tante wurden ebenfalls tödlich getroffen.

Die Opfer der Schüsse waren zwischen 36 und 69 Jahre alt. Zwei weitere Familienangehörige wurden schwer verletzt. Insgesamt gab der Mann den Ermittlungen zufolge 30 Schüsse ab, danach rief er selbst die Polizei und stellte sich den Beamten. Der Junge Mann war strafrechtlich bis dahin noch nicht in Erscheinung getreten. Er gestand die Tat später gegenüber den Ermittlern in zwei Vernehmungen.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von Mord in sechs Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen aus. Der Angeklagte gab als Motiv für die Tat Misshandlungen in der Kindheit an. So habe seine Mutter versucht, ihn zu vergiften.

Offen ist, ob er voll schuldfähig ist. Laut Staatsanwaltschaft könnte eine seelische Störung oder eine paranoide Schizophrenie vorliegen. Ein psychiatrischer Gutachter soll im Verlauf des Verfahrens ein Gutachten vorlegen. Für den Prozess sind bis zum 10. Juli insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.

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