„Jahrelanger Amtsmissbrauch“: Anwaltskanzlei reicht wegen Wirecard-Skandal Klage gegen Bafin ein

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Tübinger Anwaltskanzlei Tilp hat wegen des Wirecard-Bilanzskandals Amtshaftungsklage gegen die Finanzaufsichtsbehörde Bafin eingereicht. Der Klagevorwurf laute auf „jahrelangen Amtsmissbrauch der Bafin im Fall Wirecard“, teilte Tilp am Freitag mit. Die Bafin habe zumindest leichtfertig ihre gesetzlichen Pflichten zur Aufklärung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulationen der Wirecard und zur richtigen, vollständigen und nicht irreführenden Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarktes verletzt.

„Nach unserer festen Überzeugung haftet die Bafin zumindest für alle Erwerbe von Wirecard-Aktien und der Wirecard-Anleihe sowie Derivaten auf die Wirecard-Aktie, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf Schadenersatz“, erklärte Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Bafin habe am 15. Februar 2019 erstmals die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zur Prüfung etwaiger Verstöße der Wirecard AG gegen Bilanzrecht im Halbjahresfinanzbericht 2018 veranlasst – „hätte sie ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug“ an jenem Tag längst öffentlich bekannt gewesen, kritisierte Tilp. 

Ebenso habe die Behörde der Öffentlichkeit verschwiegen, dass sie bereits am 14. Februar 2019 dem Bundesfinanzministerium mitgeteilt hatte, wegen Marktmanipulationen in alle Richtungen untersucht, ergänzte Tilps Kollege Maximilian Weiss. Damit habe die Bafin den Markt öffentlich einseitig, unvollständig und irreführend informiert. Daher sei eine Amtshaftung ebenfalls begründet.

Wirecard hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet, nachdem das Unternehmen eingestehen musste, dass in der Bilanz aufgeführte Barmittel von 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf asiatischen Bankkonten lagen, nicht auffindbar seien. Die Kanzlei Tilp ist auf Bank-, Kapitalanlage und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt die Interessen von Anlegern und Investoren.

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