Schüler muss Kosten für Polizeieinsatz nach verdächtigem Onlinebeitrag tragen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Schüler aus Niedersachsen muss einem Gerichtsurteil zufolge die Kosten für einen Polizeieinsatz nach verdächtigen anonymen Botschaften in einem sozialen Netzwerk tragen. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied laut eigenen Angaben vom Mittwoch, dass der zur Zeitpunkt des Vorfalls im vergangenen Jahr 15-jährige Jugendliche 864 Euro zahlen muss. Die Polizei habe ihm die Kosten für ihren Einsatz rechtmäßig in Rechnung gestellt. (Az. 10 A 3201/19)

Nach Gerichtsangaben hatte der Schüler über ein anonymes Konto in einem großen sozialen Netzwerk kryptische lateinische Botschaften verfasst, die den Namen seiner Schule sowie den Zusatz „RIP“ (Ruhe in Frieden) enthielten. Zudem war darin auf Mitschüler verlinkt. Die Schule befürchtete eine Bedrohung und alarmierte die Polizei.

Während der bereits laufenden Ermittlungen löschte der Schüler das Konto und eröffnete ein zweites ebenfalls anonymes Konto, auf dem er mitteilte, dass keine Gefahr drohe. Nach seiner Identifizierung betonte er, es habe sich lediglich um einen Scherz gehandelt. Dies war laut Gericht auch seine Argumentation im laufenden Verfahren.

Die zuständige Richterin folgte dem allerdings nicht. Angesichts der realen Phänomens von Amokläufen an Schulen sei bereits „bei uneindeutigen Anhaltspunkten“ für eine bevorstehende Gewalttat die Aufnahme von Ermittlungen durch die Polizei geboten. Trotz seines Alters müsse dem Kläger die Tragweite seines Verhaltens bewusst gewesen sein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angefochten werden.

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