Justizministerium will Vorschlag für „GmbH in Verantwortungseigentum“ prüfen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Das Bundesjustizministerium will den Vorschlag von Unternehmern und Wirtschaftsexperten für eine neue Rechtsform für Unternehmen prüfen: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) „in Verantwortungseigentum“. Das Ministerium verfolge die Debatte mit Interesse, sagte eine Sprecherin von Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD) dem „Handelsblatt“. Der von der „Stiftung Verantwortungseigentum“ vorgelegte Gesetzentwurf werde derzeit geprüft.

Hinter der „GmbH in Verantwortungseigentum“ steht der Gedanke, Firmen im Sinne ihrer Gründer dauerhaft fortführen zu können. So ist laut „Handelsblatt“ daran gedacht, dass Gewinne vornehmlich im Betrieb verbleiben und sich mögliche Nachfolger ausschließlich an den Firmenzielen orientieren.

Laut Justizministerium wirft die angestrebte neue GmbH-Variante viele rechtliche Fragen auf. Die Etablierung einer neuen Rechtsform für Unternehmen würde eine grundlegende Veränderung im deutschen Gesellschaftsrecht bedeuten, sagte die Sprecherin dem „Handelsblatt“. „Soweit der Entwurf für eine Gesellschaft in Verantwortungseigentum darauf hinausläuft, eine Kapitalbindung in den Unternehmen dauerhaft und über Generationen hinweg sicherzustellen, würde dadurch das bestehende Gesellschafts- und Steuerrecht grundlegend verändert.“

Zukünftige Entscheidungen der Eigentümer, Miteigentümer oder Erben wären durch eine solche Regelung ausgeschlossen. Der Vorschlag habe somit „ganz grundsätzliche Auswirkungen, die in das Zivil- und unter Umständen auch das Verfassungsrecht hineinwirken, die einer genauen Analyse bedürfen“. 

Die Sprecherin betonte die Möglichkeiten, die schon jetzt rechtlich möglich sind. „Das bestehende Gesellschaftsrecht enthält vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, Gesellschaften selbständig und werteorientiert zu gründen und zu betreiben.“ 

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