Union will Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kinderpornografie nutzen

Symbolbild: Daten, Daten, Daten
Symbolbild: Daten, Daten, Daten

Die Union drängt darauf, zur Bekämpfung von Kinderpornografie Internetadressen mehrere Monate auf Vorrat zu speichern. „In tausenden Fällen kann die Polizei Täter nicht ermitteln, weil die Daten, um Verdächtige zu identifizieren, nicht vorliegen“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) dem „Spiegel“. 

Bestätigt sieht sich der CDU-Politiker durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte zwar erneut geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung der Telefondaten aller Bürger unzulässig sei. Bei den so genannten IP-Adressen, die sich Internetnutzern zuordnen lassen, sieht das Gericht jedoch Spielraum – in Abkehr von seiner bisherigen Linie. 

IP-Adressen dürften zur Bekämpfung von Kriminalität gespeichert werden, allerdings nur die des Absenders, nicht die des Empfängers in einer Kommunikation, urteilte das Gericht. Solche Regelungen müssten sich allerdings auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum beschränken und von Gerichten oder unabhängigen Behörden erlaubt werden. 

„Um die Verbreitung von Kinderpornografie zu unterbinden, sollten wir die Speicherung der IP-Adressen schnell ermöglichen“, sagte Frei. Er schlug vor, dies im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verankern, das bald in den Bundestag gehen soll. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht vor, sexuellen Kindesmissbrauchs künftig als Verbrechen zu ahnden. 

Zudem sollen mit dem neuen Gesetz die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen zu Kinderpornografie gesenkt werden. Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist derzeit ausgesetzt, sodass Anbieter weder Internetadressen noch Telefonverbindungen ihrer Kunden speichern müssen.

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