Ausschluss einer rheinland-pfälzischen FDP-Abgeordneten aus Fraktion rechtens

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Der Ausschluss einer rheinland-pfälzischen FDP-Abgeordneten aus der Fraktion nach umstrittenen Äußerungen unter anderem zum Thema sexuelle Gewalt ist rechtens gewesen. Die Einschätzung, dass das Verhalten von Helga Lerch das Ansehen der Fraktion in der Öffentlichkeit beschädigt habe, sei nicht zu beanstanden, teilte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz mit. Das Gericht wies deshalb Lerchs Klage gegen den Ausschluss zurück.

Die FDP-Fraktion hatte die 65-Jährige im Februar wegen eines nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses ausgeschlossen. Im Januar hatte sie aus Sicht der Fraktion den Eindruck erweckt, die Landesregierung gehe zu lasch mit Lehrern um, bei denen der Verdacht des sexuellen Übergriffs auf Schüler bestand. Darüber hinaus habe sich Lerch in den vergangenen Jahren mehrfach zu bestimmten Themen geäußert, ohne dass dies mit der Fraktion abgesprochen gewesen sei. Ihre Wortmeldungen hätten teilweise nicht der Haltung der Fraktion entsprochen. 

Lerch wies die Vorwürfe zurück. Das Gericht jedoch folgte nun den Argumenten der Fraktion. Lerch sei in ausreichendem Maße rechtliches Gehör gewährt worden, urteilten die Richter. Sie habe sich ohne vorherige Abstimmung in der Fraktion zum Thema sexuelle Gewalt an Schulen geäußert, was von den übrigen Fraktionsmitgliedern und der Öffentlichkeit als Vorwurf an die Landesregierung wahrgenommen worden sei. 

Dazu sei eine Aufarbeitung der Geschehnisse nicht ohne Komplikationen möglich gewesen. Dies seien wichtige Gründe für den Ausschluss, entschieden die Richter. Ein schwerer Loyalitätsverstoß sei es bereits gewesen, dass Lerch einen fraktionsinternen Streit über die Reichweite innerfraktioneller Abstimmungspflichten in die Öffentlichkeit getragen habe. 

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