Bundestag macht Weg für neues Adoptionsrecht frei

Adoption - Bild: Jennw via Twenty20
Adoption - Bild: Jennw via Twenty20

Der Bundestag hat den Weg für das neue Adoptionsrecht frei gemacht: Das Parlament billigte am Donnerstag den kürzlich vom Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss. Das mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD beschlossene Gesetz sieht eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor. Dies gilt jedoch nicht, wenn jemand als „annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist“, wie es in dem Gesetz heißt.

Die AfD enthielt sich im Bundestag der Stimme. Nach dem ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Gesetz hätte die Beratungspflicht auch bei Stiefkindaptionen lesbischer Paare gegolten. Dies hatten unter anderem die Grünen kritisiert, deshalb fand das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit. Am Freitag wird die Länderkammer abschließend über die jetzige Neufassung entscheiden, auch dort wird nun mit einer Mehrheit gerechnet.

Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen dem neuen Gesetz zufolge eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und sowohl mit den Herkunft- als auch den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Das Gesetz legt zudem fest, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist.

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