Lambrecht sieht kaum Chance auf Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht kaum Chancen für die von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) vorgeschlagene Änderung der Grundgesetzvorschriften zur Schuldenbremse. Eine solche Neufassung „setzt einen breiten parteiübergreifenden Konsens voraus, den ich aktuell nicht sehe“, sagte sie der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Das Grundgesetz kann nur mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert werden.

Lambrecht verwies zudem auf die bereits bestehende Möglichkeit, „die Schuldenbremse in außergewöhnlichen Notsituationen zeitlich befristet auszusetzen“. Diese Option war für 2020 und 2021 genutzt worden.

Braun hatte vorgeschlagen, die Schuldenbremse so zu modifizieren, dass sie in den kommenden Jahren eine höhere Neuverschuldung des Bundes erlaubt, diese aber zugleich begrenzt. Aus seiner Fraktion kam dagegen heftiger Widerspruch.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte dazu am Dienstag, er habe Brauns Vorstoß „mit Interesse und auch mit einer gewissen Überraschung“ zur Kenntnis genommen. Es handele sich um eine „komplett neue Einschätzung“ für die Union. Daher solle nun der neue CDU-Chef Armin Laschet klar machen, „wie er mit der Frage umgehen will“, forderte Mützenich.

Die SPD habe bereits Vorschläge zur Reform der Schuldenbremse gemacht, betonte Mützenich. Laut Parteitagsbeschluss wollen die Sozialdemokraten die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form „perspektivisch überwinden“.

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