Weiter Unstimmigkeiten in der Regierung wegen Lieferkettengesetzes

Bundeskanzleramt, Berlin
Bundeskanzleramt, Berlin

Nach der Einigung in der Regierung auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz gibt es weiter Unstimmigkeiten zwischen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Altmaiers Staatssekretär Ulrich Nußbaum warf nach AFP-Informationen in einem Brief an Heils Staatssekretär Björn Böhning dem Arbeitsministerium vor, beim Gesetzentwurf gegen Vereinbarungen verstoßen zu haben. Das Arbeitsministerium erklärte am Donnerstag, diese „technischen Themen“ ließen sich „bereits sehr zeitnah auf Fachebene abschließend klären“.

Heil, Altmaier und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatten die Pläne für das Gesetz am vergangenen Freitag präsentiert. Große deutsche Unternehmen sollen künftig dafür sorgen, dass entlang ihrer weltweiten Lieferkette die Menschenrechte eingehalten werden. Wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie soll das Gesetz erst 2023 in Kraft treten, ab 2024 soll es aber auch für deutlich mehr Unternehmen gelten.

Der Referentenentwurf wurde zu Beginn der Woche öffentlich. Altmaiers Staatssekretär Nußbaum beklagt sich in dem Brief, dass Böhning die Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf „entgegen des besprochenen Verfahrens“ mit einem Text eingeleitet habe, „der nicht mit mir konsentiert worden ist“. Der Entwurf des Arbeitsministeriums entspreche „zumindest in zwei Punkten“ nicht den regierungsinternen Vereinbarungen. 

Das Arbeitsministerium widersprach am Donnerstag. Der in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf entspreche „der im Rahmen des letzten Gesprächs erfolgten Einigung zwischen den beteiligten Ressorts“. Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich auf AFP-Anfrage zunächst nicht zu dem Brief. 

Das Lieferkettengesetz war monatelang hart umstritten, in die Verhandlungen zwischen Altmaier auf der einen sowie Heil und Müller auf der anderen Seite musste zuletzt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingreifen. Auf den Kompromiss reagierten Wirtschaftsverbände einerseits erleichtert, weil die zunächst geplante zivilrechtliche Haftung von Unternehmen in Deutschland für Menschenrechtsverstöße in Drittstaaten wegfiel. Stattdessen sollen nun Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen im Namen eines Menschenrechtsverletzten und mit seiner Zustimmung in Deutschland klagen können.

Andererseits betonten Wirtschaftsverbände die „Herausforderungen“ für viele Unternehmen wegen ihrer globalen Lieferketten und wegen des internationalen Wettbewerbs. Sie forderten ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene.  

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Reinhard Houben, erneuerte am Donnerstag seine Kritik an dem Gesetz. Deutsche Unternehmen leisteten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, höheren Löhnen und sozialen Standards in Entwicklungsländern. Zugleich müssten sie sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen. Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sei nicht das richtige Mittel, dies zu gewährleisten: Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten müssten auf europäischer Ebene geregelt werden, forderte auch er.

Menschenrechtsorganisationen dagegen geht das Gesetz in seiner geplanten Form nicht weit genug. Am bedauerlichsten findet etwa Brot für die Welt den Verzicht auf die Haftungsregelungen. Umweltschutzverbände vermissen eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht. Das Lieferkettengesetz – offiziell Sorgfaltspflichtengesetz – muss vom Bundestag noch beschlossen werden. 

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