Neues Schadenersatz-Urteil gegen TÜV im Brustimplantate-Skandal

Brustimplantate
Brustimplantate

Mehr als zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) wird in Aix-en-Provence ein neues Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland erwartet. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt entscheidet am Donnerstag, ob der TÜV als Prüfstelle für die Implantate eine Entschädigung in Höhe von rund 60 Millionen Euro an 20.000 Frauen zahlen muss – also rund 3000 Euro pro Klägerin.

Diese Summe hatte die Vorinstanz bestätigt, nachdem das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon den Schadenersatz 2017 erstmals festgelegt hatte. Der TÜV legte dagegen Rechtsmittel ein. Der Überwachungsverein sieht sich selbst als „Opfer des Betrugs“ durch den Hersteller PIP, wie TÜV-Anwältin Christelle Coslin im September zu Beginn des Berufungsverfahrens in Aix-en-Provence sagte.

PIP-Gründer Jean-Claude Mas starb 2019, seine Firma ist pleite. „Weil PIP zahlungsunfähig ist, wird nun gegen den TÜV vorgegangen“, betonte Anwältin Coslin. Die Anwälte der Klägerinnen aus Frankreich und gut einem Dutzend weiterer Länder argumentieren dagegen, die deutsche Prüfstelle hätte die Vertuschung der Mängel entdecken müssen. Die Frauen hätten sich auf das TÜV-Siegel verlassen. 

In dem PIP-Skandal trugen weltweit rund 400.000 Frauen gesundheitliche Schäden davon, auch in Deutschland waren tausende betroffen. Die Affäre flog 2010 auf: Damals stellte die französische Behörde für Medikamentensicherheit (ANSM) erstmals fest, dass die PIP-Brustimplantate überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren. Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million dieser minderwertigen Implantate verkauft. 

In dem Fall gab es bereits eine ganze Reihe von Prozessen gegen den TÜV Rheinland. In Deutschland urteilte der Bundesgerichtshof im Februar 2020, eine Haftung des Überwachungsvereins komme zumindest theoretisch in Betracht. Mit der konkreten Schadenersatzforderung der AOK Bayern gegen die Prüfer muss sich das Oberlandesgericht Nürnberg befassen. Die AOK hatte die Kosten für Operationen betroffener Frauen übernommen.

Auch in Frankreich gab es mehrere Prozesse. So befasst sich seit November auch das Pariser Berufungsgericht mit der Frage einer Mitverantwortung des TÜV in dem Skandal. Dabei geht es um die Klage von sechs Vertreibern der Prothesen. Das Urteil wird am 20. Mai erwartet.

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