Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Bedenken gegen das Vorhaben der „GroKo“, der Bundespolizei das Ausspähen von Computern und Handys zu erlauben. Bei dem Reformvorhaben werde verkannt, „dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt“, erklärte Kelber anlässlich einer Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben am Montag.
Die Bundespolizei solle Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen, nun sollten ihre Möglichkeiten denen des Bundeskriminalamtes angeglichen werden, bemängelte Kelber. Zukünftig solle die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger überwachen dürfen. Das betreffe auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht.
Außerdem solle die Bundespolizei die „Quellen-TKÜ“ anwenden können, mit der letztendlich Smartphones und Laptops infiltriert und ausgespäht werden können. „Problematisch daran ist, dass hierfür gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssen.“ Schließlich solle die Bundespolizei auch die Möglichkeit für eine „echte“ Online-Durchsuchung bekommen.
Zudem solle die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa das Abnehmen von Fingerabdrücken oder das Anfertigen von Fotos auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert werden, betonte Kelber. „Auch hier stellt sich die Frage, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriffsschwelle einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.“
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei war am Montag Thema einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages. Auf die Neuregelung hatten sich Union und SPD Ende vergangenen Jahres geeinigt.