Haftstrafe für Unternehmer wegen Verkaufs von Rüstungstechnik an Russland

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Wegen Verstößen gegen ein EU-Rüstungsembargo gegenüber Russland hat das Hamburger Landgericht einen Unternehmer zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 41-Jährige exportierte mit seiner Handelsfirma nach Überzeugung des Gerichts illegalerweise für Raketenbauprogramme geeignete Spezialmaschinen, wie ein Gerichtssprecher nach der Entscheidung vom Donnerstag mitteilte. Ein weiterer 40-jähriger Angeklagter wurde wegen Beihilfe zu den Verstößen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Nach Überzeugung der Richter missachtete der Geschäftsführer mit den Lieferungen in den Jahren 2015 und 2018 in sieben Fällen die Außenwirtschaftsbestimmungen. Der jüngere Mitangeklagte stellte in zwei Fällen die notwendigen Kontakte her und bekam dafür eine Provision. Zusätzlich zu den Haftstrafen wurden die Beschuldigten beziehungsweise ihr Unternehmen zu hohen Geldzahlungen verurteilt.

So muss die Handelsfirma des Hauptangeklagten den Bruttogewinn aus den verbotenen Geschäften in Höhe von 7,9 Millionen Euro an den Staat abführen. Der wegen Beihilfe angeklagte 40-Jährige muss seine Provision von 184.000 Euro abgeben und als Bewährungsauflage außerdem noch eine Geldzahlung in Höhe von 150.000 Euro leisten.

In dem Staatsschutzverfahren ging es um den Verkauf von Maschinen zur Metallbearbeitung an eine russische Rüstungsfirma, die unter anderem bei militärischen Raketenbauprogrammen zum Einsatz kommen können. Dies stellt einen Verstoß gegen ein Embargo dar, mit dem die EU den Export von Rüstungstechnologie an Russland verhindern will. Als nicht erwiesen sah es das Gericht dabei indessen an, dass die Angeklagten wissentlich mit Geheimdiensten kooperierten.

Davon war die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage ausgegangen, weil die Exportgeschäfte über einen russischen Unternehmer abgewickelt wurden, der für die Geheimdienste seines Landes Rüstungsgüter im Ausland beschafft. Die Lieferung der Maschinen erfolgte dabei zu Tarnzwecken an ein ziviles Unternehmen, landeten aber bei einem Lenkwaffenhersteller. Laut Gericht ließ sich aber nicht beweisen, dass die Angeklagten auch von dem Geheimdiensthintergrund wussten.

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