Unionsfraktion offen für Wahlrechtsänderung zugunsten von Kleinparteien

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Symbolbild: Bundestag

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich offen dafür gezeigt, angesichts der Corona-Pandemie das Wahlrecht zugunsten von Kleinparteien zu ändern. Er halte es für sinnvoll, „eine Absenkung der Unterschriftenvorgaben im Wahlgesetz für die Bundestagswahl in Erwägung zu ziehen“, sagte der Justiziar der Fraktion, Ansgar Heveling (CDU), dem „Spiegel“ laut Vorabmeldung vom Freitag. Eine Entscheidung von Union und SPD dazu stehe noch aus.

Im Gegensatz zu den bereits im Bundestag vertretenen Parteien müssen kleine Parteien Unterschriften von Unterstützern vorlegen, damit ihre Landeslisten und Direktkandidaten zur Wahl zugelassen werden. Diese Unterschriften sammeln sie üblicherweise vor allem in Fußgängerzonen. Wegen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, etwa Geschäftsschließungen, ist dies enorm erschwert.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte deshalb bereits Anfang März eine Rechtsänderung angeregt. „Angesichts der Pandemielage werde ich den Fraktionen empfehlen, das Wahlrecht zu ändern, um den kleinen Parteien die Beteiligung an der Bundestagswahl zu erleichtern“, sagte er damals der „Süddeutschen Zeitung“ 

„Wenn wir an dieser Stelle nichts ändern, bekommen wir ein verfassungsrechtliches Problem“, warnte Schäuble. „Wir könnten die Chancengleichheit der kleinen Parteien gegenüber denen, die bereits im Bundestag sitzen, verletzen“.

Es gebe zwei Möglichkeiten: Entweder man senke „für diese Bundestagswahl die Zahl der für eine Zulassung nötigen Unterschriften“. Oder man erleichtere „die digitalen Möglichkeiten, Unterstützungsunterschriften zu leisten“. Die erste Variante sei „vermutlich einfacher zu realisieren“.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist zu dem Thema eine Klage der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) anhängig. In Berlin wurde bereits das Landeswahlgesetz geändert – jedoch nach Auffassung des dortigen Verfassungsgerichts nicht in ausreichendem Maße: In der vergangenen Woche urteilte das Gericht, die Absenkung des Unterschriftenquorums für eine Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl um etwa 50 Prozent auf 1100 Unterschriften genüge nicht.

Kleinstparteien würden in ihrem Recht auf Chancengleichheit und Wahlrechtsgleichheit verletzt, befand das Gericht. Geklagt hatten die Ökologisch-Demokratische Partei, die Piratenpartei, die Freien Wähler, die Tierschutzpartei und die Mieterschutzpartei. Die Berliner Abgeordnetenhauswahl wird zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September abgehalten.

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