Mann darf Prozess gegen Nachbarn wegen zu hoher Zypressen weiterführen

Justitia (über cozmo news)
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Ein Mann, der vor Dezember 2020 einen Prozess gegen seine Nachbarn begonnen hat, darf diesen allein weiterführen – obwohl in der Zwischenzeit neues Recht in Kraft trat, demzufolge die ganze Eigentümergemeinschaft klagen müsste. Dies gelte, bis dem Gericht schriftlich eine andere Entscheidung der Eigentümergemeinschaft mitgeteilt werde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Der Kläger wollte erreichen, dass die Nachbarn ihre Zypressen fällen oder zurückschneiden. (Az. V ZR 299/19)

Der Rechtsstreit zog sich schon vier Jahre. Der Eigentümer der anderen Wohnung in dem Haus wollte nicht vor Gericht ziehen. Trotzdem bekam der Kläger 2019 vor dem Amtsgericht Mannheim und in der Berufung auch vor dem Landgericht recht. Die Nachbarn legten Revision beim BGH ein. Sie zielten ursprünglich darauf ab, dass das baden-württembergischen Nachbarschaftsrecht, nach dem die Mannheimer Gerichte geurteilt hatten, hier nicht gelte.

Im Dezember 2020 nahm der Fall allerdings eine weitere Wendung: Damals trat nämlich das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass in solchen Fällen die komplette Eigentümergemeinschaft klagen muss, nicht nur einer der Eigentümer. In der Verhandlung Ende März teilte der Anwalt des Klägers dem BGH zudem mit, dass der andere Bewohner des Hauses inzwischen verstorben sei. Er legte eine Erklärung der Erben vor, derzufolge der Kläger in seinem Prozess gegen die Nachbarn nicht gestoppt werde.

Der BGH wies die Revision der Nachbarn nun zurück. Ein Wegfall der Prozessführungsbefugnis während des laufenden gerichtlichen Verfahrens hätte zur Folge, dass dieses „für beide Parteien gänzlich nutzlos gewesen wäre und im Ergebnis nur erheblichen Aufwand und Kosten verursacht hätte“, teilte er mit. Die Übergangsvorschrift des neuen Gesetzes sei hier lückenhaft. Das Berufungsgericht habe zudem richtig entschieden, dass der Kläger Anspruch auf die Beseitigung der Zypressen habe.

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