Verwaltungsgericht Berlin lehnt Eilantrag gegen Veröffentlichung von Wirecard-Bericht ab

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Wirecard-Untersuchungsausschusses abgelehnt. Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse seien nicht justiziabel, erklärte das Gericht am Dienstag. Den Antrag hatte ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns gestellt, der im Bericht namentlich genannt wird. Er hat laut Gericht bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Az VG 2 L 174/21)

Der Wirecard-Untersuchungsausschuss hatte am Morgen seinen Abschlussbericht an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) übergeben. Darin wird scharfe Kritik an den Abschlussprüfern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geübt.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard war jahrelang fulminant aufgestiegen. Das Unternehmen soll jedoch über Jahre systematisch seine Bilanzen gefälscht haben. Wirecard musste Ende Juni 2020 Insolvenz anmelden. Der einstige Konzernchef Markus Braun muss sich wegen Betrugs verantworten.

Das Verwaltungsgericht erläuterte am Dienstag, der Deutsche Bundestag beziehungsweise seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen.

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