Union fordert rasche Änderungen im Insolvenzrecht

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Der ehemalige Insolvenzverwalter von Schlecker und derzeitige Generalbevollmächtigte beim schwer angeschlagenen Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof, Arndt Geiwitz, hat vor einer Pleitewelle wegen der Corona-Krise gewarnt. Er rechne mit „tausenden Unternehmen in Deutschland, denen die Insolvenz droht“, sagte Geiwitz, dem „Handelsblatt“ vom Freitag. „Die Zahl der Insolvenzen wird ab Herbst stetig steigen, und dann über mehrere Monate.“

Das Bundesjustizministerium hatte im März die Insolvenzantragspflicht wegen der Pandemie ausgesetzt. Das bedeutet, dass Unternehmen, die als Folge der Corona-Krise zahlungsunfähig oder überschuldet sind, nicht innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden müssen. Die gesetzliche Regelung gilt vorerst bis zum 30. September.

Geiwitz hält eine Verlängerung nur bei Überschuldung für angebracht. „Die Unternehmen haben sich viel Geld durch Staatshilfen besorgt und brauchen Zeit, um die Schulden abzubauen, zum Beispiel durch Verkäufe von nicht betriebsnotwendigem Vermögen oder von Betriebsteilen.“

Anders sehe es bei Zahlungsunfähigkeit aus, die sei für alle Vertragspartner unzumutbar, führte Geiwitz aus: „Ich vergleiche das gern mit einem Patienten, der ein Raucherbein hat. Der Arzt kann ihm immer wieder Morphium verschreiben, aber das wird ihn nicht heilen. Helfen kann nur die Amputation.“

Die Union will Unternehmen angesichts der drohenden Pleitewelle mit einer Reform des Insolvenzrechts unterstützen. Durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht seien die Probleme „nur aufgeschoben, nicht aufgehoben“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). „Wir brauchen auch im materiellen Insolvenzrecht Änderungen – jetzt, nicht morgen.“

Im Koalitionsausschuss im Juni hätten sich Union und SPD darauf geeinigt, „die Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens auf Basis der entsprechenden europäischen Richtlinie vorzuziehen“, erklärte Luczak. Der Spielraum für Unternehmen in der Krise werde damit um neue Instrumente erweitert. Als Beispiele nannte Luczak die „Stärkung der Eigenverwaltung, den verbesserten Schutz vor Einzelvollstreckungsmaßnahmen oder die Möglichkeit eines umfassenden Moratoriums“. Darüber hinaus müssten ein erleichterter Zugang zum Schutzschirmverfahren und „digitale Elemente im Verfahren“ geschaffen werden.

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