Bundestag beschließt Entlastungen für Kommunen und ändert das Grundgesetz!

Deutsches Grundgesetz
Deutsches Grundgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag finanzielle Hilfen für die Kommunen zum Ausgleich für Belastungen wegen der Corona-Krise beschlossen. Dafür wurde auch das Grundgesetz mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit an zwei Stellen geändert. Grüne und FDP hatten schon vor der Abstimmung ihre Unterstützung für das Vorhaben signalisiert.

Die Entlastung erfolgt zum einen durch die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch den Bund. Hier soll der Bundesanteil auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Bisher waren es 49 Prozent. Für den Bund bedeutet dies dauerhaft jährliche Zusatzkosten von etwa 3,4 Milliarden Euro.

Zum zweiten erstatten Bund und Länder den Kommunen im laufenden Jahr einmalig die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer, die maßgeblich auf die Corona-Krise zurückzuführen sind. Dafür zahlt der Bund zunächst an die Länder 6,1 Milliarden Euro.

Eine zusätzliche Entlastung für die ostdeutschen Länder gibt es bei Ausgleichszahlungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus Zusatzversorgungssystemen der früheren DDR. Hier steigt der Bundesanteil von 40 auf 50 Prozent. 

In einer ergänzenden Entschließung betonen die Koalitionsfraktionen, mit den Neuregelungen solle gewährleistet werden, dass die Kommunen „ihrer Rolle als wichtigster öffentlicher Investitionsträger“ trotz der Krise weiterhin gerecht werden können. Die FDP hatte in den Verhandlungen über die Grundgesetzänderungen noch zusätzliche Verpflichtungen für die Länder durchgesetzt, die Datengrundlagen für die Verteilung der Gelder an die Kommunen offenzulegen.

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